Anwaltskanzlei für SexualstrafrechtWir beraten und vertreten bundesweit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

Spezialisierte Anwälte für Ihren Fall

Telefonische Vorabanalyse möglich

Langjährige Erfahrung

Anwälte für Sexualstrafrecht in Hamburg

In keinem Rechtsgebiet erfolgen so viele „Vorverurteilungen“, wie im Sexualstrafrecht. Bei Vorwürfen gegen Sie aus dem Bereich des Sexualstrafrechts weiß der erfahrene Verteidiger, dass es nicht „nur“ auf eine Verurteilung bzw. einen Freispruch am Ende des Verfahrens ankommt. Oftmals reicht ein unbegründet in die Welt gesetzter Vorwurf aus, um ein Leben dauerhaft zu zerstören. Gerade Vergewaltigungsvorwürfe oder Vorwürfe der sonstigen sexuellen Nötigung, sei es in Bezug auf Erwachsene – oftmals Ex-Freundinnen oder gar Arbeitskolleginnen – oder Minderjährige können besonders schwer wiegen und erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Die Verbreitung eines Vorwurfes allein reicht oftmals aus, um unwiderruflichen Schaden zu verursachen. Auch hier greifen unsere Rechtsanwälte frühestmöglich und effektiv für Sie ein. Oftmals kann die Verbreitung der Vorwürfe durch geschicktes Taktieren mit den Ermittlungsbehörden oder aber auch dem rechtlichen Vorgehen gegen Personen, die die Vorwürfe erheben (z.B. im Rahmen von Unterlassungsansprüchen), Ihre Identität und Ihre persönlichen Daten vor öffentlicher Verbreitung schützen. Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger in derartigen Fällen so früh wie möglich. Ein Vorwurf der einmal öffentlich wurde, ist – auch im Falle eines späteren Freispruchs – nur sehr schwer aus der Welt zu bekommen.

Unsere Kollegen aus dem Zivilrecht, wie Arbeitsrecht, Datenschutzrecht usw., arbeiten hier Hand in Hand mit unseren Strafrechtsprofis zusammen, um Sie vor Vorverurteilungen und Falschverurteilungen zu schützen.

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