Anwaltskanzlei für VerkehrsstrafrechtWir beraten und vertreten bundesweit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

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Anwälte für Verkehrsstrafrecht in Hamburg

Nicht weniger einschneidend kann für viele Mandanten der Verlust des Führerscheins bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Hier schützen Sie unsere Fachleute im Verkehrs(straf)recht.

Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen.

Am häufigsten behandeln wir hier Vorwürfe wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Verurteilung wegen dieser Delikte bedeutet meistens, dass neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Häufig sind mit dem Verlust des Führerscheins weitreichende Belastungen im Berufs- oder Privatleben verbunden.

Viele Betroffene übersehen in diesem Zusammenhang, dass hier die Polizei- und die Ordnungsbehörden Hand in Hand arbeiten. Auch wenn eine Sache bei Gericht recht „glimpflich“ verläuft, wundern sich viele Betroffene, wenn sich, nachdem das Amtsgericht entschieden hat, auch noch die Führerscheinstelle meldet. Neben einem Fahrverbot stellt sich oftmals die Frage nach der Notwendigkeit einer „MPU“ und/oder deren Abwehr. Aufgrund dieser Überschneidungen ist es immer ratsam, Verkehrsstrafsachen in die Hände von Fachleuten zu geben, die neben den strafrechtlichen Fragen auch immer die verwaltungsrechtlichen Besonderheiten prüfen, erklären und Sie bestmöglich durch die verschieden Verfahren manövrieren. 

Kontaktieren Sie daher frühzeitig unsere Verteidiger, um gegen lange Führerscheinsperren effektiv vorzugehen.

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