Anwaltskanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht - bundesweit

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Langjährige Erfahrung

Rechtsanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Hamburg und Mönchengladbach

Aufgrund der Nähe von unserem Büro in Mönchengladbach zu der niederländischen Grenze (<20km) werden wir regelmäßig mit diversen Problemstellungen im BtM-Recht mandatiert. Auch in unserem Hamburger Büro stellen sich regelmäßig Mandanten vor, die wir aufgrund von BtM-Delikten, sei es wegen dem reinen Konsum, dem Besitz, der Einfuhr von Betäubungsmitteln oder auch dem Verkauf derselben, rechtlich umfassend beraten und in gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Verfahren vertreten.  

Als Teil des Strafrechts regelt das BtMG – das Betäubungsmittelgesetz – die meisten Straftaten im Zusammenhang mit „illegalen Drogen“.

Unter Strafe gestellt wird dort der Anbau von Betäubungsmitteln, das Herstellen oder das Handeln damit. Strafschärfend wird aber auch die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen von Betäubungsmitteln geregelt und unter Strafe gestellt.

 

Zwar steht der Konsum von Betäubungsmitteln grundsätzlich nicht unter Strafe, jedoch stellt sich rechtlich gesehen regelmäßig auch die Fragestellung, ob dem grundsätzlich legalen Konsum nicht doch ein illegaler Besitz vorherging.

Strafbar ist zudem, wenn man unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln andere Straftatbestände erfüllt. Häufig fallen Konsumenten von Betäubungsmitteln insofern auch im Straßenverkehr auf. Vorwürfe, wie z.B. Straßenverkehrsgefährdung, sollten in Hinblick auf die eigene Fahrerlaubnis stets sehr ernst genommen werden. Hierfür sollten Sie sich stets eines Verteidigers bedienen.

Gegen Sie liegt ein solcher Vorwurf vor? Sprechen Sie mit Ihrem Strafverteidiger aus unserer Kanzlei in Hamburg oder Mönchengladbach.