Anwaltskanzlei für StrafrechtWir beraten und vertreten bundesweit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

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Langjährige Erfahrung

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg

Niemand möchte mit dem Strafrecht oder den Strafermittlungsbehörden in Kontakt kommen. Regelmäßig hat man jedoch keine Wahl, da jeder, ob zu Recht oder zu Unrecht, schuldig oder unschuldig, in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten kann.

Wichtig ist es, von Beginn an keine Fehler im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zu machen. Selbst wenn die Vorwürfe tatsächlich oder rechtlich nicht geeignet sind, zu einer Verurteilung zu führen, kommt es immer wieder vor, dass sich juristische Laien „um Kopf und Kragen reden“.

Daher gilt in jedem Strafverfahren:

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Anwalt für Strafrecht in Hamburg – Kündigung

1.Schweigen Sie!

Machen Sie zwingend von Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch. Gleichgültig, was Polizeibeamte oder sonstige Ermittlungspersonen Ihnen weiß machen wollen, Sie haben immer das Recht zu schweigen. Das Schweigen – insbesondere zu Beginn eines Strafverfahrens – kann und darf Ihnen auch niemals als Nachteil, oder gar als „etwas Verdächtiges“, vorgeworfen werden. Gerade wer unschuldig ist, schweigt daher am besten.

2.Strafverteidiger kontaktieren

Rufen Sie sofort, auch im Beisein von Ermittlungspersonen, Ihren Strafverteidiger an. Schildern Sie die Situation und befolgen Sie den Ratschlag Ihres Verteidigers. Gerne können Sie sich hierzu über die Sekretariate in Hamburg und Mönchengladbach sofort mit dem Rechtsanwalt verbinden lassen. In Notfällen oder zu Unzeiten steht hierfür eine extra eingerichtete Notfall-Nummer zur Verfügung.

3.Keine Zustimmung

Bei gegen Sie gerichteten Maßnahmen, ob Blutentnahme im Straßenverkehr oder Durchsuchung einer Wohnung oder sonstiger Räumlichkeiten, ist mangels Gerichtsbeschluss regelmäßig Ihre Zustimmung notwendig und wird angefragt. Ohne vorherige anwaltliche Beratung sollten Sie niemals und unter keinen Umständen einer gegen Sie gerichteten Maßnahme zustimmen.

Das Credo „ich habe ja nichts zu verbergen“ gilt hier nicht. Eine gegen Sie gerichtete Maßnahme hat immer zum Ziel, etwas aufzufinden, dass Sie belastet.

Ebenso sollten Sie niemals unkritisch Formulare oder Bescheide unterschreiben. Zu oft sind hiermit, ob ausdrücklich oder verdeckt, Anerkenntnisse oder Sie sonst wie belastende Umstände mit eingeräumt.

Um dieses beste Ergebnis in jedem Einzelfall zu bestimmen und für Sie zu erreichen, stehen Ihnen erfahrene Strafverteidiger zur Seite.

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Wir kümmern uns um Sie als Mandanten, aber auch als Menschen.

Unsere Tätigkeit als Strafverteidiger dient Ihrem Schutz sowie der Gewährleistung all Ihrer Rechte.

Wir werden alle entlastenden Umstände sichten, um eine sachgerechte und effiziente Verteidigung speziell für Sie und Ihren Fall aufzustellen. Hierfür unverzichtbar ist ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Verteidiger.

Um dies sicherzustellen werden wir Sie offen und sachlich über eventuell zu befürchtende Maßnahmen (Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung usw.) aufklären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Je besser Sie informiert sind, desto besser können wir gemeinsam agieren.

Hierfür prüfen unsere Strafrecht Spezialisten die polizeilichen Ermittlungsergebnisse und übernehmen für Sie die Auswertung aller Beweismittel. Zusammen mit Ihnen können dann individuelle und taktisch durchdachte schriftliche Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht erfolgen.

Strafrecht in Hamburg

Unser Ziel ist dabei immer durch frühzeitige Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung mit dem Ziel Ihrer Entlastung zu steuern.

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