Anwaltskanzlei für BetrugsdelikteWir beraten und vertreten bundesweit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

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Anwälte für Betrugsdelikte in Hamburg

Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches, „betrügt“, wer fremdes Vermögen schädigt, indem er durch Täuschung bei einem Anderen eine irrtumsbedingte Verfügung über dessen Vermögen veranlasst, um einen eigenen oder fremden Vermögensvorteil herbeizuführen.

Dieses Handeln muss vorsätzlich, also willentlich oder wissentlich begangen werden. Ein Betrug aus Fahrlässigkeit oder „aus Versehen“, kennt das Gesetz hingegen nicht. Betrugsverfahren können wegen der unterschiedlichsten Handlungen eingeleitet werden. Immer Öfter verfolgen die Behörden sogenannten Sozialleistungsbetrug. Die Vorwürfe beruhen oftmals auf Meldungen der Jobcenter oder Arbeitsämter. Hier lohnt eine genaue Prüfung und Akteneinsicht, sowohl bei dem Amt als auch den Ermittlungsbehörden. Immer wieder erzählen uns Mandanten von Meldungen gegenüber dem Jobcenter, die dort schlicht nicht aktenkundig gemacht wurden oder „verloren“ gingen. Oftmals lohnt sich daher eine genaue Prüfung auch in Fällen des angeblichen Sozialbetrugs, um die Verurteilung von Unschuldigen zu verhindern.

Auch die Bereiche des Versicherungsbetrugs oder klassischer Täuschungshandlungen gehören zu unserem strafrechtlichen Alltag.

Sollten Ihnen Vermögensdelikte, wie Betrugstaten, vorgeworfen werden, beherzigen Sie unsere obigen Tipps, schweigen Sie und kontaktieren Sie zeitnah den Verteidiger Ihres Vertrauens in unserer Kanzlei in Mönchengladbach oder Hamburg.

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