Anwaltskanzlei für MietrechtWir beraten und vertreten bundesweit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

Spezialisierte Anwälte für Ihren Fall

Telefonische Vorabanalyse möglich

Langjährige Erfahrung

Anwaltskanzlei für Mietrecht in Hamburg

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch prozessual im Mietrecht. Dabei sind wir regelmäßig Interessenvertreter von Mietern in diversen Angelegenheiten, wie beispielsweise bei Erhalt einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung, bei Mieterhöhungen, bei zu hohen Nebenkostenabrechnungen, Mängeln in der Wohnung und daraus folgenden Mietminderungen. Auch stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Mieterhöhungen zur Seite.

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Anwalt für Mieter in Hamburg – Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten haben, jedoch in der Wohnung bleiben möchten oder Sie finden in der gesetzten Frist keine neue Wohnung, so prüfen wir für Sie gerne die Wirksamkeit der Kündigung. Denn oftmals sind die Kündigungen unwirksam, weil das Gesetz bei Wohnraummiete strenge Voraussetzungen für die Aussprache einer Kündigung des Vermieters, festgelegt hat. Zwingend ist aber eine rechtzeitige Reaktion Ihrerseits, denn sobald der Vermieter eine Räumungsklage einlegt und diese Ihnen zugestellt wird, laufen gerichtliche Fristen. Wenn diese versäumt werden, können Sie auch ohne rechtmäßige Kündigung mit dem sodann ergangenen Versäumnisurteil (Räumungstitel) geräumt werden. Das bedeutet, dass Sie wegen der Kündigung spätestens bei Erhalt des sogenannten „gelben Briefumschlages“ unverzüglich Rat einholen müssen.

Anwaltskanzlei für Mieter in Hamburg – Mieterhöhung

Sollten Sie eine einseitige Erklärung zur Mieterhöhung Ihres Vermieters erhalten haben, so ist diese unwirksam. Damit die Miete erhöht werden kann, muss Ihr Vermieter eine Zustimmung von Ihnen verlangen, daher sollten Sie niemals vor einer anwaltlichen Beratung eine solche unterzeichnen. Haben Sie nämlich die Erhöhung einmal unterschrieben, so ist sie in der Regel dauerhaft gültig, was gegebenenfalls eine zusätzliche hohe monatliche finanzielle Belastung bedeutet. Oftmals ist es so, dass die Mieterhöhungen nicht gerechtfertigt sind, denn auch da gelten entsprechende gesetzliche Vorgaben. In vielen Städten existieren Mietspiegel, sodass das Mieterhöhungsverlangen eine entsprechende Begründung enthalten muss, die entsprechend dem Mietspiegel zu verfassen ist. Ist diese Begründung bereits unzureichend, so ist das Verlangen rechtswidrig.

Der Vermieter kann die Zustimmung nur einklagen, sodass auch hier eine rechtzeitige Handlung, spätestens jedoch nach Erhalt der Klage, zwingend erforderlich ist, um ein Versäumnisurteil zu Ihren Lasten zu verhindern.

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Rechtssicherheit bei Mietmängel

Ist Ihre Heizung kaputt? Sie haben kein warmes Wasser? Schlimmer, Sie haben feuchte Wände und Schimmel in der Wohnung? Auch dann unterstützen wir Sie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte, aber auch Pflichten auf. Sie müssen zum Beispiel vorhandene Mängel dem Vermieter unverzüglich anzeigen, bestenfalls in einer nachweisbaren Form, damit diese Mängelanzeige im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auch dargelegt und bewiesen werden kann. Ebenso wie die rechtzeitige Mängelanzeige, ist auch die Ermittlung der richtigen Minderungshöhe wichtig, damit unnötige Rückzahlungen zu viel einbehaltener Miete verhindert werden. Wir ermitteln für Sie die richtige Mietminderungshöhe an Hand von vorliegender, zahlreicher und vergleichbarer Rechtsprechung sowie entsprechender Minderungstabellen.

Lassen Sie Ihre Betriebskostenabrechnungen von Anwälten in Hamburg prüfen!

Jedes Jahr erhalten Sie in der Regel eine Betriebskostenabrechnung für das vorherige Jahr von Ihrem Vermieter. Die wenigsten Betriebskostenabrechnungen enden mit einem Guthaben, sondern vielmehr mit einer doch hohen Nachzahlung der Mieter, sodass es einer genauen Prüfung bedarf. Die Prüfung der Nebenkostenabrechnung lohnt sich fast immer, denn den wenigsten Hausverwaltungen und Vermietern gelingt es, eine einwandfreie Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Es mangelt häufig bereits an der richtigen Darstellung der Abrechnung, da nach geltendem Recht die Betriebskostenabrechnung so klar, übersichtlich und verständlich sein muss, dass der Mieter sie ohne große Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Dabei ist auf das durchschnittliche Verständnis eines juristisch und betriebswirtschaftlichen Laien abzustellen.

So geht der Anwalt bei strafrechtlichen Anliegen vor

Der Anwalt für Strafrecht in Hamburg muss natürlich bevor die Arbeit aufgenommen werden kann, genau über die Details zum Vorwurf und möglichen Tatbestand aufgeklärt werden. Erst dann ist der Rechtsbeistand in der Lage, die Situation zu bewerten und mögliche Lösungsansätze zu liefern. Lässt sich die Angelegenheit außergerichtlich klären? Besteht die Möglichkeit gegen falsche Vorwürfe erfolgreich vorzugehen? Es gibt vorab sicherlich viele Fragen zu klären, die im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen Anwalt und Mandant erläutert werden können. Wenn Sie einen Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite wissen möchten, nehmen Sie am besten direkt telefonisch mit uns Kontakt auf. Sie können uns so am einfachsten darüber aufklären, mit welchem Anliegen Sie sich an unsere Kanzlei wenden möchten und uns kurz und übersichtlich über die Sachlage aufklären. Anschließend sind unsere qualifizierten Anwälte in der Lage, eine erste Einschätzung zu liefern, damit Sie im Bilde sind, wie es rechtlich weitergehen könnte. Diese Ersteinschätzung bleibt bei uns grundsätzlich kostenfrei und ist unverbindlich.

Anschließend entscheiden Sie selber, ob Sie die Unterstützung durch den Anwalt annehmen möchten oder nicht. Ist das Fall, gehen wir bei der weiteren Rechtsberatung genauer ins Detail und bieten Ihnen angesichts der gegenwärtigen Sachlage Lösungsansätze an, die wir gemeinsam besprechen. Sie behalten dabei natürlich ständig den Überblick und werden in weitere Vorgängen jederzeit über die weitere Entwicklung informiert. Wir legen Wert auf eine Zusammenarbeit mit unseren Mandanten auf Augenhöhe.

Auch ist zu prüfen, ob der gesetzlich vorgegebene Verteilerschlüssel eingehalten wurde oder ob gegebenenfalls abweichende Vereinbarungen existieren. Denn haben die Parteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten gemäß § 556a BGB nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

Sodann ist es stets erforderlich die Belege des Vermieters einzusehen, denn nur so kann geprüft werden, ob die vom Vermieter abgerechneten Positionen auch tatsächlich in der Höhe angefallen sind und ob sie überhaupt erforderlich waren. Ein einfacher „Zahlendreher“ auf Vermieterseite kann sie bereits viel Geld kosten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Mieter daher ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege, BGH, Urteil vom 15.12.2021, VIII ZR 66/20. Nach diesem wegweisenden Urteil reicht die Vorlage von Kopie nur ausnahmsweise aus. Termine bei  Vermietern oder Hausverwaltungen zwecks Belegeinsicht übernehmen wir für unsere Mandanten gerne, so bleibt Ihnen der Zeitaufwand und das Belegchaos erspart.

Anwaltskanzlei für Vermieter in Hamburg

Wir vertreten ebenso die Vermieterseite in sämtlichen Angelegenheiten des Mietrechts. Dies beginnt mit der Beratung bezüglich der Gestaltung und des Abschlusses von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge, prozessuale Durchsetzung von Räumungsklagen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wie oben bereits aufgezeigt wurde, ist es weder für Privatpersonen, noch Vermietergesellschaften heute noch problemlos möglich Ansprüche der Vermieterseite rechtmäßig geltend zu machen und durchzusetzen. Für rechtmäßiges Handeln ist fundiertes Fachwissen unerlässlich. Eine einfache Rechtsberatung, wie sie unsere juristischen Fachleute täglich durchführen, kann Ihnen als Vermieter viel Geld und überlange Prozesse oftmals ersparen.

Vermieterverein in Hamburg

Um eine bestmögliche Unterstützung von Vermietern zu gewährleisten, haben wir die Leitung der Geschäftsstelle des Vermietervereins Hamburg übernommen. Der VermieterVerein e.V. berät seit über 20 Jahren deutschlandweit Vermieter, Eigentümer, Hausverwalter, juristische Personen, Kommunen und Wohnungseigentümergesellschaften.

Die Mitglieder des VermieterVereins e.V. erhalten kostenfreie telefonische Beratung in der Bundesgeschäftsstelle, unabhängig vom Standort der Immobilie in Deutschland. Zudem erhält jedes Mitglied Unterstützung von den ortsansässigen Rechtsanwälten in den jeweiligen Geschäftsstellen, so auch in unserer Kanzlei in Hamburg. Zusätzlich erhalten Vermieter vom VermieterVerein e.V. über die Homepage digitale Produkte, wie Mietverträge und Mustertexte zum Sofortdownload zur Verfügung.

Die detaillierten Informationen zur Mitgliedschaft und die Leistungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des VermieterVereins e.V. unter www.vermieterverein.de.

Instandhaltungspflichten des Vermieters

Aufgrund der Niedrigzinsen der Banken der letzten Jahre haben viele Privatpersonen den Schritt zum Kauf einer Immobilie gewagt, die sie nun auch vermieten. Häufig steckt der Gedanke dahinter, dass sich diese Immobilie durch Mieteinnahme selbst „abzahlt“ und sodann als Altersvorsorge dient. Grundsätzlich ist das auch kein verkehrter Gedanke, jedoch werden sehr häufig die Vermieterpflichten unbeachtet gelassen. Sobald ein vermietetes Objekt erworben wird, tritt man spätestens nach Eigentumsübertragung in die Rechte, aber vor allem auch in die Pflichten, des Vermieters ein.

Dazu gehören insbesondere die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten. Darunter versteht man die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Objekts erforderlich sind und die Instandsetzung bedeutet die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustandes. Mithin fallen darunter Mängel, die die Mieter anzeigen.

Solche Mängelanzeigen der Mieter sind grundsätzlich genau zu prüfen, denn häufig werden Mängel angezeigt und die Miete gemindert auf Grundlage von Mängeln die bereits bei Mietbeginn vorlagen und den Mietern bekannt waren. Diese berechtigen grundsätzlich nicht zur Minderung. Demnach ist auch weiter die volle Miete zu zahlen, sodass einbehaltene Miete erfolgreich nachgefordert und eingeklagt werden kann. Bei Erreichen eines Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten oder mehr kann auch eine Kündigung – oftmals auch eine fristlose – ausgesprochen werden.

Auf Vermieterseite bedarf es auch einer schnellen Reaktion nach Auszug des Mieters, insbesondere wenn die Mietwohnung verwüstet und mit erheblichen Mängeln verlassen wurde, denn die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren gemäß § 548 BGB in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache erhält, mithin nach Wohnungsübergabe. Nach dem sogenannten Eintritt der Verjährung können auch rechtmäßige begründet Ansprüche regelmäßig nicht mehr erfolgreich gegen den ausgezogenen Mieter geltend gemacht werden. Hier ist stets Eile geboten.

Die Rechte und Pflichten des Vermieters stellen wir im Rahmen einer Beratung zusammen, sodass Vermietern ein Überblick verschaffen wird.