Anwaltskanzlei für JugendstrafrechtWir beraten und vertreten bundesweit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.

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Anwälte für Jugendstrafrecht in Hamburg

Eine Besonderheit des Strafrechts bildet das vom „Erwachsenenstrafrecht“ abzugrenzende Jugendstrafrecht. Es unterscheidet sich bei den Straftatbeständen zwar nicht vom Strafrecht für Erwachsene, jedoch in der sogenannten Rechtsfolge, also den zu erwartenden Bestrafungen.

Der Unterschied liegt vor allem bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften (z.B. Ausschluss der Öffentlichkeit) und dem Strafmaß. Anders als bei Erwachsenen steht in Jugendstrafverfahren immer der Erziehungsgedanke – nicht die Bestrafung als solches – im Vordergrund.

Unser Ziel ist immer, bei der Staatsanwaltschaft eine Einstellung zu erreichen, bevor es zu einer aufwendigen Verhandlung kommt. Denn gerade bei Delikten im Jugendstrafrecht kommt es auf umsichtige Verteidigung an, um einem jungen Menschen eine vernünftige Zukunft offen zu halten.

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