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Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Hamburg

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern (abhängig Beschäftigten) und Arbeitgebern.

Der Arbeitnehmerschutz ist regelmäßig Gegenstand des alltäglichen Lebens, wie auch in der Presse oder Politik. Insbesondere im Falle von Konfliktsituationen wie nach Erhalt einer Kündigung oder Mahnung. Darauf folgen regelmäßig arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren, die zu Ärger und Kosten auf Arbeitnehmer- und vor allem auch auf Arbeitgeberseite führen, denn die Kosten trägt in erster Instanz stets jede Partei selbst.

Vergessen wird hier häufig, dass Arbeitgeber vielen Problemen, die zu Rechtsstreitigkeiten führen, vorbeugen können. Dies ist mit individuellen Arbeitsverträgen möglich, denn mit entsprechenden Klauseln lässt sich (fast) alles vereinbaren.

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1. Arbeitsvertrag

Häufig verwenden Arbeitgeber Muster aus dem Internet oder einen Arbeitsvertrag, den sie „schon immer“ benutzt haben, mithin mit häufig veralteten Klauseln, sodass er nicht das heutige Arbeitsverhältnis in Gänze erfasst. Dies führt zu einem Auslegungsspielraum und die Praxis zeigt regelmäßig, dass die Arbeitsgerichte in der Regel arbeitnehmerfreundlich auslegen und so auch entscheiden. Daher ist es von enormer Bedeutung die Arbeitsverträge anwaltlich prüfen und ggf. ergänzen zu lassen. Sie sollten auf den jeweiligen Arbeitnehmer und seine Position abgestimmt sein, denn es genügt nicht, wenn alle Arbeitnehmer im Betrieb den inhaltlich identischen Vertrag erhalten. Gehälter werden auch unterschiedlich gezahlt und je individueller der Arbeitsvertrag gestaltet ist, desto weniger Unstimmigkeiten können während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.

Die Prüfung der Arbeitsverträge sollte auch in regelmäßigen Abständen im laufenden Arbeitsverhältnis erfolgen, denn die Rechtsprechung wandelt sich, ebenso auch die Vorschriften. Hier sei als Beispiel die „Corona-Pandemie“ und die „Homeoffice-Pflicht“ aufzuführen. Zwecks Absicherung bedarf jegliche Änderung einer schriftlichen vertraglichen Ergänzung.

2. Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

Es ist zudem wichtig, dass Arbeitgeber arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten, sodass es nicht zu Pflichtverletzungen kommen kann, die oft zu finanziellen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen der Arbeitnehmer führen kann. Auch wird mit der Einhaltung der Arbeitnehmer geschützt, sodass ein sicheres und effektives Arbeiten möglich ist. Hier sei nur beispielhaft das Arbeitsschutzgesetz genannt. Auch darüber sollten sich Arbeitgeber vollumfänglich beraten und aufklären lassen.

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3. Abmahnungen

Nicht jeder Beruf ist für Jedermann geeignet und nicht immer wird voller Einsatz erbracht, sodass Situationen entstehen über die sich der Arbeitgeber berechtigterweise ärgert. Ebenso wird auch Schlechtleistung erbracht, die zu Nachteilen im Betrieb führt oder sogar finanzielle Schäden anrichtet. Wenn sich solche Situationen häufen, greift der Arbeitgeber häufig emotional zur Kündigung, allerdings ist die Folge solch einer Kündigung oftmals die Niederlage vor dem Arbeitsgericht, denn solch ein Verhalten des Arbeitnehmers muss nach stetiger Rechtsprechung abgemahnt werden. Die Abmahnung muss schriftlich erfolgen und auch die Gründe aufweisen. Daher ist an dieser Stelle eine sorgfältige und juristisch korrekte Formulierung erforderlich, damit die Abmahnung ihre Rechtswirkung entfalten und im Zweifelsfalle vor Gericht vorgelegt werden kann. Diese muss sodann dem Arbeitnehmer zugehen und eine Abschrift gehört in die Personalakte. Viele Arbeitgeber wollen bei einem erstem Fehlverhalten oder der Erbringung keine Abmahnung aussprechen, damit die Stimmung im Betrieb nicht geschädigt wird, verkennen damit aber die Konsequenzen. In einer Vielzahl von Angelegenheiten, die vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden, unterliegt der Arbeitgeber mangels Vorliegen einer Abmahnung. Denn nach Auffassung der Arbeitsgerichte genügt häufig eine Abmahnung, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten ändert. Folglich sollte der Arbeitgeber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sodass der Rechtsbeistand den Inhalt formuliert oder prüft. Eine Abmahnung sollte sachlich und nicht emotional sein.

4. Kündigung

Jeder Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer. Das ist eine unvermeidbare Situation, die aus diversen Gründen erfolgen kann. Es kann in der Person des Arbeitnehmers liegen oder betriebsbedingt sein.

Doch bereits bei der Erstellung und Zustellung des Kündigungsschreibens ergeben sich die ersten Hürden, die sodann ggf. im Rechtsstreit zum Unterliegen führen können.

Zunächst ist die Kündigungsfrist zu beachten, sodass zwingend ein Blick in den Vertrag notwendig ist, denn diese variiert je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Sodann muss diese Frist korrekt eingehalten werden, ein Tag Überschreitung führt bereits zur Unwirksamkeit oder zur Verlängerung der Kündigungsfrist, sofern auch „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ hilfsweise gekündigt wurde. Folglich sollte dies immer sicherheitshalber Bestandteil einer Kündigung sein.

Weiterhin ist zu unterscheiden in wie weit eine Begründung der Kündigung aufzuführen ist, denn handelt es sich um ein Kleinunternehmen, das nicht in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt und die Kündigung betriebsbedingt erfolgt, bedarf es dieser nicht. Oft sind es jedoch größere Betriebe und die Kündigung erfolgt häufig auf Grund von Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Im Falle solch einer Kündigung ist eine Begründung erforderlich. Diese ist aber mit Vorsicht zu verfassen, denn es erfordert Präzision und ein Fingerspitzengefühl, zudem juristisch fundierte Kenntnisse, weil der Arbeitnehmer häufig solche Gründe als diskriminierend empfindet und dann erfolgt der Gang zum Arbeitsgericht auf Grund von Diskriminierung. Dies ist für den Arbeitgeber eine höchst unangenehme und teilweise auch rufschädigende Situation, denn Arbeitnehmer sprechen miteinander. Folglich empfiehlt es sich solch eine Kündigung von Rechtsanwälten fertigen zu lassen. So kann häufig ein arbeitsgerichtliches Verfahren vermieden werden.

Ebenso sollte die Zustellung der Kündigung mit Hilfe des Rechtsbeistandes erfolgen, denn der Arbeitgeber ist für die rechtzeitige Zustellung der Kündigung vor Gericht darlegungs- und beweisbelastet.

Häufig wird dazu geraten die Zustellung per Einschreiben-Rückschein oder Einwurfeinschreiben zu versenden. So fühlt sich der Arbeitgeber sicher. Das ist rechtlich falsch und die Zustellung kann damit nicht nachgewiesen werden, denn vor Gericht muss nicht nur das Einwerfen des Schriftstückes in den Briefkasten des Arbeitnehmers bezeugt werden, sondern auch der Inhalt des Schriftstückes, mithin der Inhalt des Kündigungsschreibens. Ohne Nachweis des Inhaltes, so die Rechtsprechung, hätte auch ein leeres Blatt Papier eingeworfen werden können. Daher ist in solch wichtigen Angelegenheiten, insbesondere bei einseitigen Willenserklärungen wie der Kündigung, stets eine Zustellung mittels Boten erforderlich. Die Zustellung per Bote wird von uns übernommen, sodass die Diskussion um die Zustellung von Beginn an verhindert wird.

5. Arbeitsgerichtliches Verfahren

Der Arbeitgeber übernimmt im Betrieb in der Regel zahlreiche Aufgaben, sodass ein arbeitsgerichtliches Verfahren bereits kaum mit dem Terminkalender vereinbar ist, zudem ist solch ein Verfahren unangenehm und es besteht der Wunsch eines schnellen Abschlusses. Rechtsanwälten mit Blick auf das Arbeitsrecht für Arbeitgeber gelingt es in den meisten Angelegenheiten einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit bereits außergerichtlich beizulegen, indem kurzfristig Gespräche stattfinden und eine ggf. erforderlich Einigung bereits in dem Stadium erzielt wird. Spätestens jedoch nach Zustellung der Klageschrift sollte ein Rechtsbeistand zu Rat gezogen werden, damit das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann. Denn auch dann kann noch zum Rechtsanwalt des Arbeitnehmers Kontakt aufgenommen und das Verfahren vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber sollte sich niemals selber vor Gericht vertreten, auch wenn dies prozessual möglich ist, denn die Arbeitsgerichte sind in der Regel arbeitnehmerfreundlich und oftmals helfen bereits prozessuale Fertigkeiten, um ein besseres Ergebnis zu erreichen.

 

Arbeitgeber sollten sich arbeitsrechtlich stets beraten lassen, um Ärger zu vermeiden. Die Vergütung kann dabei individuell vereinbart werden, sodass die Kosten transparent bleiben.

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