Anwaltskanzlei für Rechtfertigung / EntschuldigungenWir beraten und vertreten bundesweit in sämtlichen Rechtsangelegenheiten.
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Anwälte für Rechtfertigung / Entschuldigungen in Hamburg
Verletzungshandlungen können in Ausnahmen auch gerechtfertigt oder entschuldigt sein. Die Prüfung ist aber zwingend durch einen geschulten Verteidiger vorzunehmen.
Bei Notwehr zum Beispiel wird ein Angriff abgewehrt, der gegen Sie persönlich gerichtet ist. Bei Nothilfe handeln Sie gegebenenfalls, um die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person vorzunehmen. Die Frage, ob Sie in Notwehr handelten, entscheidet in Strafprozessen – auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord oder Totschlag, aber auch bei einer einfachen oder gefährlichen Körperverletzung – regelmäßig über Freispruch oder Verurteilung.
Durch einen fähigen Rechtsanwalt für Strafrecht aus unserer Kanzlei, der Ihnen bei der Darlegung der Sachlage helfen kann, kann eine Verurteilung in diesen Fällen erfolgreich abgewendet werden.