Maik Herfet
Ihre Fachanwälte in
Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach, Bremen und Berlin
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Spezialisierte Anwälte für Ihren Fall

Langjährige Erfahrung

Telefonische Vorabanalyse möglich
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Ihr Recht auf soziale Teilhabe – wir setzen es durch
Ein abgelehnter Pflegegrad, ein gekürztes Bürgergeld, eine verweigerte Erwerbsminderungsrente: Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, steht einer Behörde oft allein gegenüber – mit Bescheiden, die schwer verständlich sind, und Fristen, die schnell ablaufen. Genau hier setzen wir an.
Herfet & Özpolat ist eine auf Sozialrecht ausgerichtete Kanzlei mit Standorten in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach, Bremen und Berlin. Unsere Fachanwälte für Sozialrecht prüfen Ihren Bescheid, legen fristgerecht Widerspruch ein und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Sozialgericht. Wir sagen Ihnen offen, wie Ihre Aussichten stehen – und kämpfen dann konsequent für das, was Ihnen zusteht.
Maßgeschneiderte Hilfe vom Profi
Im Sozialrecht entscheidet oft das Detail: ein fehlendes Gutachten, eine falsch berechnete Bedarfsgemeinschaft, eine übersehene Frist. Wir vertreten Sie gegenüber Pflegekassen, Jobcentern, Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Versorgungsämtern – außergerichtlich und vor den Sozialgerichten.
Unsere Schwerpunkte: Pflegegrad und Pflegeleistungen, Bürgergeld und Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung und Grad der Behinderung, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Krankenversicherung und Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie Sozialhilfe.
Zunächst verschaffen wir uns ein genaues Bild von Ihrem Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen.
Marijana Dezséry
Maik Herfet
Sozialrecht
Ihre Ansprüche gegenüber Behörden und Sozialkassen
Pflegegrad & Schwerbehinderung
Wenn die Einstufung nicht zur Wirklichkeit passt
Strafrecht
Vermittler zwischen Recht und Gerechtigkeit
Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch
kompetent und rechtssicher.

Pflegegrad & Pflegeleistungen

Bürgergeld & Grundsicherung

Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung & GdB

Arbeitsunfall & Berufskrankheit

Krankengeld & Krankenversicherung

Arbeitslosengeld

Sozialhilfe

Strafrecht

Professionelle Anwälte
Bescheid erhalten? Jetzt zählt jeder Tag
Gegen einen Bescheid der Pflegekasse, des Jobcenters oder der Rentenversicherung können Sie in aller Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss mit dem Ergebnis oft erst einmal leben – auch wenn es falsch ist. Lassen Sie Ihren Bescheid deshalb frühzeitig prüfen. Ist die Frist bereits abgelaufen, kann unter Umständen ein Überprüfungsantrag weiterhelfen. Wir sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.
Sozialrecht
Lassen Sie uns Ihre Anfrage zukommen:
Sie erreichen Herfet & Özpolat als Ihren Mönchengladbacher Anwalt nicht nur schriftlich, sondern selbstredend auch auf telefonischem Wege. Wir versuchen, Ihre Anfragen während unserer Kontaktzeiten so schnell wie möglich zu bearbeiten und auf Sie zurückzukommen, damit Ihnen schon bald weitergeholfen werden kann. Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre rechtlichen Sorgen so bald es geht von den Schultern zu nehmen und Sie rundum zu entlasten – hierfür müssen Sie uns Ihr Anliegen lediglich schildern. Das Beste daran: Unsere Ersteinschätzung und die Prüfung Ihrer Ansprüche erfolgen zuverlässig, damit Sie sich in aller Ruhe entscheiden können. Vorab wissen sollten Sie: Bei uns bearbeiten Fachanwälte für Sozialrecht Ihren Fall – mit der Erfahrung aus vielen tausend sozialrechtlichen Mandaten.
Was kostet mich das?
Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt aus Sorge vor den Kosten. Im Sozialrecht ist diese Sorge oft unbegründet: Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren vor dem Sozialgericht in der Regel gerichtskostenfrei. Hat Ihr Widerspruch Erfolg, muss die Behörde die notwendigen Anwaltskosten meist erstatten. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht, und auch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sozialrechtliche Streitigkeiten häufig. Wir klären das mit Ihnen gleich zu Beginn.
Grundpfeiler von Herfet & Özpolat:
Unsere Kanzlei vereint Erfahrung aus mehr als 25 Jahren sozialrechtlicher Praxis mit dem Anspruch, jedem Mandat persönlich gerecht zu werden. Mit Thomas Kauf und Cornelia Staffa arbeiten zwei Fachanwälte für Sozialrecht für Sie; im Strafrecht verteidigt Fachanwalt Maik Herfet. An fünf Standorten sind wir für Sie erreichbar – vor Ort, telefonisch und schriftlich. Wir arbeiten gründlich, erklären verständlich und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Telefonische Vorabanalyse:
Wenn Sie mehr wissen möchten, können wir Sie auch telefonisch vorab beraten. Dabei nutzen wir die Möglichkeit, um Ihren Fall genau zu analysieren und Sie bereits mit einer möglichen Vorgehensweise, vielen Fakten und Daten zu versorgen. Nach unserem Gespräch sind Sie mit allen wichtigen Details versorgt, die Ihnen zu einer fundierten Entscheidungsfindung verhelfen. Besonders wichtig: Wir zeigen Ihnen sachlich und objektiv auf, welche Aussichten auf Sie zukommen – und verleiten Sie nicht dazu, unnötige Risiken einzugehen. Ihr Recht auf soziale Teilhabe ist unser Spezialgebiet – und das soll sich bei Ihrer rechtlichen Begleitung durch Herfet & Özpolat auch zeigen.
Weitere Standorte
41236 Mönchengladbach
- Stresemannstraße 64-66
- Tel. 02166 - 26 55 30
- info@herfet-oezpolat.de
28259 Bremen
- Kirchhuchtinger Landstraße 150
- Tel. 0421 - 460 43 09
- info@herfet-oezpolat.de



