Wir kämpfen für Ihr Recht
Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach, Bremen und Berlin
Ihre Anwaltskanzlei in Hamburg -
Ihr Partner im Sozialrecht
Ein abgelehnter Antrag bei der Pflegekasse, eine verweigerte Rente oder ein gekürztes Bürgergeld – solche Situationen belasten. Herfet & Özpolat steht Ihnen in Hamburg im Sozialrecht zur Seite. Wir konzentrieren uns bewusst auf dieses Rechtsgebiet und kennen seine Verfahren und Fristen genau.
Ihre Anwälte aus Hamburg – mit Schwerpunkt Sozialrecht
Im Sozialrecht vertreten wir Sie gegenüber Pflegekasse, Krankenkasse, Rentenversicherung, Jobcenter und Versorgungsamt – etwa beim Pflegegrad, bei der Erwerbsminderungsrente, beim Grad der Behinderung, beim Krankengeld oder beim Bürgergeld. Wir nehmen uns zunächst Zeit, Ihre Situation sorgfältig zu prüfen, und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. So können Sie ohne Druck entscheiden, ob Sie unsere Vertretung in Anspruch nehmen möchten.
Bescheid erhalten? Nicht jeder Bescheid eines Sozialleistungsträgers hält einer Prüfung stand. Sind auch Sie betroffen? Gegen einen Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir prüfen, ob die Entscheidung Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und Ihre Ansprüche richtig erfasst, holen die nötigen Unterlagen ein und begründen den Widerspruch. Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, vertreten wir Sie vor dem Sozialgericht.
Moderne Rechtsvertretung in Hamburg
Kontaktieren Sie uns: Sie erreichen Ihre Anwaltskanzlei in Hamburg nicht nur schriftlich, sondern auch telefonisch. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen schnell zu bearbeiten und zeitnahe Lösungen zu finden. Unser Ziel ist es, Sie so bald wie möglich von Ihren rechtlichen Problemen zu entlasten – teilen Sie uns dazu einfach Ihr Anliegen mit.
Bürgergeld und Jobcenter
Kürzungen, Rückforderungen oder nicht übernommene Kosten der Unterkunft: Bescheide des Jobcenters sind oft schwer nachzuvollziehen. Wir prüfen Berechnung und Begründung, legen Widerspruch ein und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Sozialgericht. Auch hier gilt in der Regel eine Frist von einem Monat.
Kürzungen, Rückforderungen oder nicht übernommene Kosten der Unterkunft: Bescheide des Jobcenters sind oft schwer nachzuvollziehen. Wir prüfen Berechnung und Begründung, legen Widerspruch ein und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Sozialgericht. Auch hier gilt in der Regel eine Frist von einem Monat.
Die Anwälte aus Hamburg
und unsere Säulen
Erfahrung, Fachwissen und Kompetenz: Wir konzentrieren uns auf das Sozialrecht. Diese Spezialisierung erlaubt es uns, Ihre Interessen mit Sorgfalt und Nachdruck zu vertreten – gegenüber Kassen, Behörden und Gericht.
Erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Hamburger Anwalt mehr Für eine erste Beratung sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar. Wir nutzen dieses Gespräch, um Ihren Fall zu analysieren und Sie umfassend zu informieren. Nach unserem Austausch sind Sie mit allen wesentlichen Informationen ausgestattet, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Wichtig ist uns dabei, Ihnen objektiv die Aussichten darzulegen und Sie nicht zu unüberlegten Risiken zu verleiten.
Sie haben Fragen?
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie gerne Ihre Anwaltskanzlei aus Hamburg – Herfet & Özpolat!