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Ein Verkehrsunfall bedeutet für den Geschädigten häufig einen bedeutsamen Einschnitt in das alltägliche Leben:

Ist Ihnen ein finanzieller Schaden durch einen unverschuldeten Unfall entstanden, dann haben Sie die Möglichkeit, diesen bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu regulieren. Das stellt juristische Laien aber häufig vor Schwierigkeiten. Denn die Berechnung des tatsächlich ersatzfähigen Schadens ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Um hier nicht von ungerechtfertigten Kürzungen betroffen zu sein, ist die anwaltliche Beratung oft geboten und erforderlich.

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Welcher Schaden wird reguliert und wie wird dieser bestimmt?

Grundsatz der Schadensregulierung ist, dass der Geschädigte eine finanzielle Entschädigung für den durch das Schadensereignis herbeigeführten Schaden erhalten soll. Dabei sind verschiedene Schadenspositionen denkbar. Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen dem materiellen und dem immateriellen Schadensersatz.

Der materielle Schadensersatz erfasst dabei insbesondere die Sachschäden, die durch den Verkehrsunfall verursacht worden sind. In der Regel geht es hier um den Schaden an dem Fahrzeug selbst.

Um den Schaden beziffern zu können, wird häufig schon vor einem etwaigen gerichtlichen Verfahren ein privates Sachverständigengutachten eingeholt. Hierin ermittelt der Sachverständige die jeweiligen Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs. Auch findet sich dort schon eine Benennung etwaiger Kosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug, das für die Dauer der Reparatur angemietet werden kann. Liegt ein solches Sachverständigengutachten vor, kann der Schaden berechnet und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

 

Wir sind hierbei stets darum bemüht, die Schadensregulierung schon außergerichtlich vollumfänglich abzuschließen. Schließlich bedeutet ein gerichtliches Verfahren, dass Sie – falls eine Reparatur aufgrund fehlender Verkehrstauglichkeit zwingend erforderlich sein sollte – in Vorleistung gehen müssen. Gerade bei hohen Reparaturkosten gilt es daher eine schnelle und für Sie zufriedenstellende Lösung zu finden. Nichtsdestotrotz lässt sich die gerichtliche Durchsetzung der Schadensersatzansprüche oft nicht vermeiden. Denn immer wieder kürzen die Haftpflichtversicherungen die jeweiligen Ansprüche – und das zu Unrecht. Eine anwaltliche Prüfung bietet sich daher gerade zur vollumfänglichen Durchsetzung Ihrer Rechte oftmals an.

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Grundsätzlich gilt, dass der Schadensverursacher den Schaden auch vollumfänglich zu ersetzen hat. War ihr Fahrzeug im ruhenden Verkehr abgestellt, dann hat die gegnerische Versicherung im Regelfall sämtliche Kosten zu tragen. Auch die Kosten des Sachverständigengutachtens sowie die Rechtsanwaltskosten werden dann von der Versicherung getragen.

 

Hiervon zu unterscheiden ist ein Verkehrsunfall, der sich im fließenden Verkehr ereignet. Dann sind die jeweiligen Verursachungsbeiträge beider Fahrzeughalter bzw. der Fahrzeugführer zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. Dies kann letztlich dazu führen, dass ihr Schadensersatzanspruch entsprechend ihres Mitverschuldens zu kürzen ist. Die Ermittlung der jeweiligen Verursachungsbeiträge ist aber stets vom Einzelfall abhängig, bei der sämtliche Umstände zu berücksichtigen sind. Gerade hier ist die Einbeziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts/ einer Rechtsanwältin erforderlich, damit ihr Anspruch nicht zu Unrecht gekürzt wird.

 

Im Rahmen des materiellen Schadensersatzes sind auch diejenigen Kosten ersatzfähig, die infolge der Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges angefallen sind oder aber der Nutzungsausfall, weil sie Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht nutzen konnten.

 

Im Einzelfall kommen auch weitere besondere Schadenspositionen in Betracht. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

 

Haben Sie bei dem Verkehrsunfall auch eine Verletzung erlitten, dann haben sie zusätzlich möglicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist der immaterielle Schadensersatz. Auch hierbei sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls umfassend zu berücksichtigen. Die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs bei Verletzung von Leib und Leben kann keinesfalls pauschal erfolgen. In die Berechnung einzubeziehen sind beispielsweise die Art der Verletzung, die Dauer der Genesung, die Erforderlichkeit ärztlicher Behandlung sowie etwaige bleibenden Schäden. Unter Umständen kann auch Ihr Alter bei der Berechnung Berücksichtigung finden. So ist beispielsweise bei jungen Menschen das Zurückbleiben von Narben in sichtbaren Bereichen anspruchserhöhend zu berücksichtigen.

 

Sollten Sie eine Verletzung erlitten haben, dann ist die Einbeziehung eines Rechtsanwalts/ einer Rechtsanwältin für Sie nur von Vorteil. Anhand von Schmerzensgeldtabellen kann eine ungefähre Größenordnung bestimmt und geltend gemacht werden. Insbesondere kann im Rahmen etwaiger gerichtlicher Verfahren durch taktisches Vorgehen auch ein Kostenrisiko für Sie verhindert werden.

Muss das Fahrzeug tatsächlich repariert werden?

Häufig wird das Fahrzeug beschädigt, ohne dass die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs auch tatsächlich beeinträchtigt ist. Dies kommt insbesondere bei Parkplatzunfällen vor – also wenn das Fahrzeug bspw. beim Ein- oder Ausparken touchiert wird. Hier begegnen wir immer wieder der Fragestellung, ob das Fahrzeug denn tatsächlich repariert und dies der Versicherung nachzuweisen ist.

 

Möchten Sie Ihr Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall nicht reparieren lassen – etwa weil der Schaden kaum sichtbar ist oder die Verkehrstauglichkeit nicht beeinträchtigt – dann müssen Sie dies auch nicht tun. Dadurch verlieren Sie aber nicht Ihren Anspruch auf Schadensersatz.

 

In diesen Fällen machen wir Ihren Schaden auf Gutachtenbasis geltend. Je nachdem wie hoch der tatsächliche Schaden im Vergleich zu Ihrem Fahrzeug ist, sind entweder die Nettoreparaturkosten ersatzfähig oder aber der Wiederbeschaffungsaufwand.

 

Bis zu einer Grenze von 130 % sind die Nettoreparaturkosten ersatzfähig. Die von der Rechtsprechung anerkannte 130%-Grenze ermittelt sich zwischen den Reparaturkosten und dem Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall. Neben den Nettoreparaturkosten sind dann auch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder der Nutzungsausfall ersatzfähig.

 

Übersteigen die Reparaturkosten die Grenze allerdings, dann liegt ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ihr Anspruch richtet sich dann nach dem Wiederbeschaffungsaufwand. Dies ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich dessen Restwert.

 

Haben Sie das Fahrzeug repariert, dann fordern wir nachträglich noch die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer und ggf. übersteigende Reparaturkosten ein. Denn bei den Rechnungen, die der Gutachter dem Sachverständigengutachten zugrunde legt, handelt es sich nur um Kostenvoranschläge. Wenngleich diese häufig den tatsächlichen Reparaturkosten entsprechen, kann es in Einzelfällen auch vorkommen, dass höhere Instandsetzungskosten anfallen. Diese sind selbstverständlich auch von der Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Die Versicherung zahlt nicht – was nun?

Zahlt die Haftpflichtversicherung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht, dann ist ein gerichtliches Verfahren unumgänglich. In diesem Fall klagen wir den Anspruch vollumfänglich ein, wobei wir stets ein Blick auf das mit der Klage für Sie einhergehende Kostenrisiko haben.

Was ist bei einem Verkehrsunfall noch zu beachten?

Wird nach einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugezogen, dann sind verschiedene Punkte zu beachten. Dabei ist von Bedeutung, welche Rolle Sie bei dem Verkehrsunfall einnehmen.

Sind Sie unverschuldet an einen Verkehrsunfall beteiligt, dann ist die Hinzuziehung der Polizeibeamten ratsam, wenngleich dies nicht erforderlich ist. Allerdings ist es oft von Vorteil, wenn die Unfallmitteilung bei der Versicherung eingereicht werden kann. Hieraus ergeben sich dann häufig die Daten des Unfallgegners, was im Ergebnis die zügige Durchsetzung Ihrer Ansprüche fördern kann.

 

Sind Sie Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht, dann ist zunächst keine gegnerische Haftpflichtversicherung bekannt, bei welcher der Schaden geltend gemacht werden kann. Sind Sie dann auch nicht Vollkasko versichert, bleiben Sie häufig auf dem Schaden sitzen. Hier bietet es sich an, einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, welcher dann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen kann. Möglicherweise können dann Erkenntnisse erlangt werden, die für die Schadensregulierung hilfreich sein könnten.

Strafrechtliche Aspekte eines Verkehrsunfalls

Haben Sie schuldhaft einen Verkehrsunfall herbeigeführt, dann sind neben den zivilrechtlichen Folgen auch die strafrechtlich relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

 

Häufig bieten die Polizeibeamten vor Ort an, ein Bußgeld zu zahlen und zwar weil jedenfalls durch die Unfallverursachung eine Ordnungswidrigkeit begangen worden sein soll. Die Zahlung vor Ort wird dann demjenigen angeboten, von dessen Schuld die Beamten ausgehen. Ein solches Bußgeld sollten Sie unter keinen Umständen zahlen.

 

Wenngleich Sie dadurch kein Geständnis im rechtlichen Sinne abgeben, wird die Bußgeldzahlung in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren häufig als Indiz Ihrer Schuld gewertet.

 

Weiter besteht auch die Möglichkeit, dass Sie durch ihr Verhalten verschiedene Straftatbestände erfüllt haben könnten. Gerade im Rahmen der Verkehrsdelikte besteht oft die Gefahr, dass Ihnen ein Fahrverbot erteilt wird oder gar die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies ist für Sie häufig mit besonderen Einschnitten und Gefahren verbunden. Während ein Fahrverbot zwar unangenehm ist, sich aber häufig auf einen eher kurzen Zeitraum bezieht, sieht dies bei dem Entzug der Fahrerlaubnisentzug hingegen anders aus. Denn dann wird Ihnen nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen. Der Behörde wird häufig auch für einen länger bemessenen Zeitraum untersagt, Ihnen eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

 

Gerade bei Unfällen auf Parkplätzen wird oft im Glauben daran, dass schon keiner den Verkehrsunfall beobachtet habe, eine Verkehrsunfallflucht begangen. Diese liegt schon immer dann vor, wenn der Unfallverursacher von diesem Ort flüchtet, ohne dass er die Feststellung seiner Person ermöglicht. Sollten Sie einem solchen Vorwurf ausgesetzt sein, dann sollten Sie sich unmittelbar an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Denn gerade bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort besteht auch die Gefahr des Entzugs der Fahrerlaubnis.

 

Daher bietet sich gerade hier die Beratung durch einen Rechtsanwalt an. Durch taktisches Vorgehen kann möglicherweise der Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden.

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