Wir kämpfen für Ihr Recht
Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen
Wir setzten uns für Ihre Interessen ein Reiserecht in Mönchengladbach - Herfet & Özpolat liefert Einschätzungen zur aktuellen Lage
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Reiserecht
Sie haben eine Reise gebucht und diese wurde wegen Corona storniert, jedoch haben Sie bisher das Geld vom Reiseveranstalter nicht zurückerhalten, dann sollten Sie sich nicht scheuen Frau Rechtsanwältin Özpolat mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Dies stellt derzeit die häufigste reiserechtliche Problematik dar, da sämtliche Reiseveranstalter versuchen die Angelegenheit auszusitzen.
Aber auch Schadensersatzansprüche im Rahmen von Flugverspätungen und Flugausfall werden nach der Fluggastrechteverordnung geltend gemacht und prozessual durchgesetzt. Ebenso Ihre Ansprüche bei Reisemängeln.
Wir setzen uns für Sie ein
Wer verreisen möchte, bucht meist alle wichtigen Dinge lange im Voraus. Doch kurzfristig können immer wieder Hürden auftreten, die den Reiseantritt zunichte machen – und auf die man selbst gar keinen Einfluss hat. So können beispielsweise Reisewarnungen ausgesprochen werden, Krankheiten oder Notfälle im Umfeld auftreten, wegen denen die eigenen Pläne schnell dahinschwinden. Wer hier keine Reiserücktrittsversicherung beansprucht hat, bleibt oftmals auf Kosten sitzen. Wir von Herfet & Özpolat helfen Ihnen rund um das Reiserecht in Mönchengladbach dabei, Ansprüche geltend zu machen und einen Teil Ihres Geldes wieder zurückzuerhalten. Auch Fragen beantworten wir Ihnen gerne vorab, damit Sie bei der Planung alles richtig machen.
Aktuell von Bedeutung: Können Urlaubsreisen aufgrund von Reisebeschränkungen umgebucht oder erstattet werden?
Aktuell zeigt sich: Kommt es zu unerwarteten Reisebeschränkungen durch die Regierung oder andere Länder, ist die Verwirrung zunächst einmal groß. Denn: Menschen, die ihre Reise bereits gebucht und geplant haben, stehen davor, eine große Investition in die eigene Freizeit und Erholung zu verlieren. Die meisten haben monatelang für ihre Reise gespart, sodass die Enttäuschung in einem solchen Fall entsprechend groß ausfällt. Hier stellt sich die Frage: Kann die eigene Reise noch umgebucht werden oder ist gar eine Erstattung legitim? Welche Ansprüche können durchgesetzt werden?
Höhere Gewalt: Wussten Sie, dass Reisende im Falle von Einflüssen durch höhere Gewalt – wie beispielsweise Einreiseverbote – ihre Buchungen kostenfrei kündigen können? Sie können vom Vertrag zurücktreten und müssen hierfür keinerlei Gebühren tragen. In den meisten Fällen sind je nach Angebot des Dienstleisters Umbuchungen möglich, wobei es aber veränderte Preise zu beachten gilt. Eine Garantie auf die zuvor vereinbarten Kosten gibt es nämlich nicht.
Flüge in Bezug auf das Reiserecht in Mönchengladbach
Lassen die Airlines aufgrund von Reisebeschränkungen Flüge ausfallen, können diese nach der Fluggastrechteverordnung erstattet werden. Sie müssen in diesem Fall also nicht auf Ihren Reisekosten sitzen bleiben. Eine Umbuchung ist hier ebenfalls möglich, wobei die vereinbarten Preise aber nicht unbedingt übernommen werden können. Kommt es zu einer hohen Anfrage nach Erstattungen, bieten die Fluggesellschaften in der Regel auch Gutscheine an, die für die nächste Buchung verwendet werden können. Wollen Sie die stattfindenden Flüge jedoch von sich aus stornieren, sind Sie auf die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen. In den meisten Fällen ist bei berechtigten Gründen wie Einreisebeschränkungen für das jeweilige Land dann nur eine teilweise Erstattung möglich. Meist stellen die Airlines eigene Bedingungen zu dem Thema auf, über die man sich mit Hilfe des Kundenservices informieren kann.
Wussten Sie, dass Airlines bei ausgefallenen Flügen den gesamten Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten müssen? Gutscheine sind anstelle des gezahlten Kaufpreises nur dann zulässig, wenn Sie dazu ein ausdrückliches Einverständnis gegeben haben. In dieser Hinsicht kann Ihnen Herfet & Özpolat dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Der besondere Fall zum Reiserecht in Mönchengladbach - die Kreuzfahrt
Kreuzfahrten gelten als besonders kostspielig und bereiten dem Reisenden eine Menge Sorgen finanzieller Hinsicht, wenn sie nicht durchgeführt werden können. Weil hier teilweise hohe Beträge fließen, möchte niemand sein lange Erspartes aufs Spiel setzen. Hier gilt: Führt der Anbieter die geplante Kreuzfahrt nicht durch, muss Ihnen der volle Buchungspreis erstattet werden. Sind durch weitere Buchungen Unkosten und Schäden entstanden, da die Reise nun unnötig geworden ist (beispielsweise gebuchte Bahnfahrten, Flüge und Unterkünfte an den Ablegeorten), können diese beim Unternehmen als Schadensersatz geltend gemacht werden. Gerne hilft Ihnen Herfet & Özpolat als Ihr Anwalt in Mönchengladbach zum Reiserecht aus Mönchengladbach bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen.
Der Sonderfall: Wird die Reiseroute bei der Kreuzfahrt jedoch nur in gewissem Maße geändert, um Reisebeschränkungen der jeweiligen Länder zu umgehen, kann keine Erstattung des vollen Buchungspreises erwartet werden. In dem Fall ist nur eine Minderung des Preises zulässig, Jedoch kommt es bei allen Vorgängen stark auf die vertraglichen Einigungen mit dem Unternehmen, sodass die Ansprüche hier zunächst rechtlich geprüft werden müssen. Auch hierzu können wir von Herfet & Özpolat Ihnen als Expertenteam rund um das Thema gerne unter die Arme greifen.
Pauschalreisen - muss hier ein besonderes Reiserecht in Mönchengladbach und Deutschland beachtet werden?
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, die seitens des Veranstalters aufgrund von höherer Gewalt storniert wurde, können Sie den bezahlten Betrag zurückverlangen. Oftmals ist es sogar möglich, Schadensersatz durchzusetzen. Dies ist jedoch davon abhängig, welche Schäden zusammenkommen und ob beispielsweise eine Ersatzreise gebucht werden muss. Hierzu können wir von Herfet & Özpolat Sie gerne näher beraten.
Möchten Sie die Reise allerdings selbst stornieren, erheben viele Veranstalter Stornierungsgebühren, die beträchtlich hoch ausfallen können. Doch sind diese überhaupt zulässig?
Wir prüfen, ob Sie die Stornierungsgebühren wirklich zahlen müssen und gegebenenfalls Recht auf einen Schadensersatz haben. Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche gerne für Sie um, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Fest steht: Mit rechtlichem Beistand können Sie in kürzester Zeit von Erstattungen und Ansprüchen profitieren, ohne sich selbst um die Durchsetzung kümmern und bei den Veranstaltern auf taube Ohren stoßen zu müssen.
Mönchengladbacher Reiserecht zur Insolvenz des Veranstalters
Es kann vorkommen, dass der Reiseveranstalter eine insolvenz anmeldet und Sie dann das Risiko tragen, nur noch einen kleinen Anteil Ihrer Kosten zurückzuerhalten. Hierbei ist von der Quote die Rede, die bei der Insolvenz zum Tragen kommt. Ist der Reiseveranstalter versichert, kann jedoch die Versicherung die Erstattungskosten tragen und Ihnen diese zukommen lassen.
Ob und wann dieser Fall greift, können wir als Ihr Anwaltsteam zum Reiserecht in Mönchengladbach für Sie überprüfen. Gegebenenfalls setzen wir Ihre Forderungen auch bei der Insolvenz des Veranstalters durch oder übernehmen für Sie das Forderungsmanagement bei der Versicherung des Reiseveranstalters. So oder so: Wir helfen Ihnen dabei, den Konflikt schnell hinter sich zu lassen.
Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung? Herfet & Özpolat verrät, wann diese greift
Kann die gebuchte Reise aus Krankheit oder bedeutenden Ereignissen nicht angetreten werden, ist eine Erstattung der Buchungskosten durch die Reiserücktrittsversicherung möglich. Kann eine ärztliche Bescheinigung zu einer unerwarteten Erkrankung vorgelegt werden, sichert man sich gegenüber der Reiserücktrittsversicherung besser ab. Wir von Herfet & Özpolat stehen auch hierzu an Ihrer Seite, um die Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft für Sie möglichst erfolgreich ablaufen zu lassen. Dabei ist es von Bedeutung, den abgeschlossenen Vertrag rechtlich zu überprüfen und jede Korrespondenz, sowie alle Nachweise vorzulegen. Denn: Die Reiserücktrittsversicherung möchte selbstredend jeglichen Betrag einsparen können.