Wir kämpfen für Ihr Recht

Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen

Reiserecht - Herfet & Özpolat bietet Ihnen eine professionelle Bewertungen der gegenwärtigen Situation

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Übersenden Sie uns die notwendigen Dokumente zur inhaltlichen Begutachtung.

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Unsere Spezialisten analysieren Ihr Anliegen und prüfen Ihre Ansprüche.

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Sie erhalten eine fundierte Bewertung Ihrer Situation. Anschließend sind Sie umfassend aufgeklärt.

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Einschätzung hier: 02166 – 26 55 30

Reiserechtliche Beratung und Vertretung durch Herfet & Özpolat

Eine Stornierung Ihrer Traumreise aufgrund aktueller Geschehnisse kann Verwirrung und Frustration verursachen, vor allem, wenn die Rückerstattung seitens des Reiseanbieters ausbleibt. Vertrauen Sie in solchen Fällen auf die Expertise von Rechtsanwältin Özpolat, die sich zielgerichtet für den Schutz und die Durchsetzung Ihrer Rechte starkmacht.
Dieser Umstand ist derzeit ein Kernpunkt reiserechtlicher Schwierigkeiten, denn viele Veranstalter neigen dazu, die Lösung der Angelegenheit hinauszuzögern. Nicht weniger relevant sind Entschädigungsansprüche im Kontext von Verspätungen oder Ausfällen von Flügen gemäß den Richtlinien der Fluggastrechte. Ebenso werden Ansprüche im Falle von Reisemängeln ernst genommen und nachdrücklich verfolgt.

Engagement für Ihre Rechte

Planungen für Urlaube erfolgen häufig weit im Voraus, doch unerwartete Ereignisse können die Reisepläne zunichtemachen und einen selbst unvorhergesehen treffen. Unabhängig von Umständen wie Reisebeschränkungen, persönlichen Notlagen oder anderen Einflüssen, besteht das Risiko, finanzielle Einbußen zu erleiden, falls keine Rücktrittsversicherung genutzt wird. Wir, Herfet & Özpolat, unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche zu formulieren und tragen zu Ihrem Bestreben bei, eine angemessene Entschädigung zu erlangen. Gern beantworten wir auch präventiv Ihre Fragen, um Sie bestmöglich für Ihre Planungen zu wappnen.

Relevante Rechtsfragen: Möglichkeiten der Umbuchung oder Rückerstattung bei Reisebeschränkungen

In der heutigen Situation kommt es immer wieder vor, dass plötzlich auftretende Reisebeschränkungen die Planungen durcheinanderbringen. Viele Menschen sehen sich der Herausforderung gegenüber, dass die sorgfältig geplanten und oft lang ersehnten Urlaubsvorhaben ins Wanken geraten. Die Sorge um die bereits investierte Zeit und die finanziellen Mittel für den Urlaub ist beträchtlich, vor allem wenn lange auf den Trip hingefiebert wurde. In diesem Kontext stellt sich die drängende Frage, unter welchen Umständen eine Reise umgebucht oder der Reisepreis zurückgefordert werden kann und welche Rechte dabei geltend gemacht werden können.
Falls besondere Umstände wie Einreisebeschränkungen vorliegen, besteht manchmal die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung. Reisende dürfen in bestimmten Fällen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Obwohl diverse Anbieter auch die Option auf Umbuchung anbieten, ist es wichtig zu berücksichtigen, dass sich dies auf die Preisgestaltung auswirken könnte. Die Konditionen und Tarife zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung sind nicht zwangsläufig für die neue Buchung maßgeblich.

Reiserechtliche Ansprüche bei Flugannullierungen

Sollten Fluggesellschaften aufgrund geänderter Reiserichtlinien Flüge streichen, sieht die Fluggastrechteverordnung eine Rückerstattung vor. Das bedeutet, dass Sie nicht auf den Ausgaben für den Flug bleiben müssen. Die Option einer Umgestaltung Ihrer Reisetermine ist meist gegeben, allerdings kann es sein, dass frühere Tarifvereinbarungen dabei keine Anwendung finden. Bei einem hohen Aufkommen an Rückerstattungsbegehren tendieren Airlines oft dazu, Voucher anzubieten, die für zukünftige Buchungen eingelöst werden können. Sollten Sie jedoch eigenständig Ihren Flug terminieren wollen, hängt eine mögliche Rückerstattung von der Kulanz des jeweiligen Flugdienstleisters ab. Nur unter bestimmten Bedingungen, wie länderspezifischen Einreisebeschränkungen, kommt dann u.U. eine Teilerstattung infrage. Die individuellen Konditionen der Fluggesellschaften zu diesem Thema lassen sich meist durch eine Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice erfragen.
Ist Ihnen bewusst, dass im Falle einer Annullierung des Fluges die Fluggesellschaft verpflichtet ist, den Ticketpreis binnen einer Woche zurückzuzahlen? Der Erhalt von Gutscheinen anstelle des Kaufpreises bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Bei der Durchsetzung dieser und weiterer Rechte steht Ihnen Herfet & Özpolat sachkundig und engagiert zur Seite.

Rechtliche Betrachtung zu Kreuzfahrtannullierungen und wie wir Sie dazu beraten

Im Kontext des Reiserechts stellt das Thema Kreuzfahrten eine besondere Herausforderung dar. Angesichts der oftmals hohen Investition in solch eine Auszeit auf See ist das Risiko finanzieller Einbußen bei Nichtdurchführung der Reise ein entscheidender Faktor für Betroffene. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter stehen Reisenden prinzipiell Rückerstattungen des gesamten Reisepreises zu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, entstandene Nebenkosten, wie bereits arrangierte Zugreisen, Anschlussflüge oder Übernachtungen, die in vorheriger Erwartung der Kreuzfahrt getätigt wurden, als Schadensposten gegenüber dem Reiseveranstalter zu reklamieren. Die Juristen von Herfet & Özpolat sind bewandert im Umgang mit solchen Angelegenheiten und unterstützen Sie zielstrebig bei der Reklamation Ihrer Ansprüche.
Rechtslage bei Routenänderungen auf See: Erfährt die Reiseroute einer Kreuzfahrt lediglich geringfügige Modifikationen zum Zweck der Einhaltung aktueller Reisebestimmungen verschiedener Länder, ist in der Regel keine vollständige Erstattung des gezahlten Preises zu erwarten. Stattdessen kann eine Preisminderung in Betracht gezogen werden. Da die spezifischen Rechte und Ansprüche in diesen Fällen maßgeblich von den vertraglichen Abmachungen mit dem Reiseanbieter abhängen, ist eine rechtliche Bewertung der Lage essenziell. Das Team von Herfet & Özpolat steht Ihnen hierfür mit Expertise und Engagement zur Verfügung, um eine angemessene Unterstützung bei der Klärung und Geltendmachung Ihrer Rechte zu leisten.

Sie haben Rechtsfragen bei stornierten Pauschalreisen – wir beraten Sie gerne

Sollten Pauschalreisen aufgrund unvorhersehbarer Umstände durch den Anbieter storniert werden, steht Reisenden generell die Möglichkeit offen, den bereits entrichteten Betrag zurückzufordern. Darüber hinaus kann in manchen Fällen auch ein Schadensersatzanspruch relevant werden, insbesondere wenn dadurch weitere Verluste entstanden sind, beispielsweise durch die Notwendigkeit, eine alternative Reise zu organisieren. In diesem Zusammenhang steht Ihnen das Team von Herfet & Özpolat mit fachlicher Beratung zur Seite.
Für Reisende, die selbst die Initiative zur Stornierung ergreifen, kann die Rückforderung aufgrund unterschiedlich hoher Stornogebühren seitens der Anbieter komplex werden. Unsere Kanzlei überprüft für Sie die Rechtmäßigkeit dieser Gebühren und stellt fest, ob Ihnen Schadensersatz zusteht. Anschließend engagieren wir uns dafür, Ihre Ansprüche wirkungsvoll zu vertreten, damit Sie ohne eigenen Aufwand zu Ihren rechtmäßigen Erstattungen gelangen. Die Beauftragung fachkundigen juristischen Beistands beschleunigt somit den gesamten Prozess und hilft, mögliche Hürden zu überwinden.

Rechtliche Lage bei Veranstalterinsolvenz

Im Fall einer Insolvenzanmeldung Ihres Reiseveranstalters stehen Sie möglicherweise vor dem Problem, nur einen Teil Ihrer Ausgaben erstattet zu bekommen, abhängig von der Insolvenzquote. Ist der Veranstalter jedoch adäquat versichert, könnte die Versicherungsgesellschaft die Erstattungen übernehmen.
Die Anwälte von Herfet & Özpolat prüfen diese Situationen detailliert und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechtsansprüche auch im Kontext einer Veranstalterinsolvenz effektiv durchzusetzen oder das Management Ihrer Forderungen gegenüber der Versicherung des Veranstalters für Sie zu übernehmen. Ziel ist es, Ihnen eine zeitnahe und zufriedenstellende Lösung zu bieten, sodass Sie den Vorfall rasch abschließen können.

Reiserücktrittsversicherung und deren Wirksamkeit

Wenn unvorhersehbare Umstände wie Krankheit oder andere schwerwiegende Ereignisse es erfordern, von einer geplanten Reise Abstand zu nehmen, kann die Reiserücktrittsversicherung der Schlüssel zur Rückgewinnung der investierten Reisekosten sein. Vorlage einer ärztlichen Bestätigung bei plötzlichen Erkrankungen vermag die Position gegenüber der Versicherung zu stärken. Herfet & Özpolat begleitet Sie in solchen Situationen konstruktiv, um Ihre Kommunikation mit der Versicherung effizient zu gestalten. Ein kritischer Blick auf die Versicherungsbedingungen und eine sorgfältige Bereitstellung aller notwendigen Dokumente sind hierbei entscheidend, um Ihre legitimierten Ansprüche ans Versicherungsunternehmen durchzusetzen, welches naturgemäß bestrebt ist, Auszahlungen zu minimieren.
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