Wir kämpfen für Ihr Recht

Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen

Medizinrecht: Rechtliche Klarheit im Gesundheitswesen

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Sie erhalten eine umfangreiche Bewertung, die Ihnen vollständige Klarheit bietet.

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Ihre Fachanwälte für Medizinrecht - fundierte Rechtsberatung

Das Medizinrecht regelt zentrale Schnittstellen im Gesundheitswesen – dort, wo medizinische Entscheidungen auf komplexe gesetzliche Rahmenbedingungen treffen. Als erfahrene Anwälte im Medizinrecht vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Fehler, Missverständnisse oder wirtschaftlicher Druck führen dabei schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen – sei es zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten, zwischen Kliniken und Krankenkassen oder im Rahmen berufsrechtlicher Verfahren.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Medizinrecht – mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Leistungserbringern sowie Patientinnen und Patienten. Unsere Rechtsberatung im Medizinrecht deckt alle relevanten Bereiche ab – von der Zulassung bis zur Arzthaftung. Wir beraten bei Arzthaftungsfragen, begleiten Zulassungsverfahren und klären rechtliche Konflikte bei Behandlungsfehlern oder Versorgungslücken – fachlich fundiert, diskret und durchsetzungsstark.

Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und medizinische Einrichtungen

Verantwortung tragen – aber nicht allein

Wer in der Medizin arbeitet, steht unter ständiger Beobachtung – fachlich, wirtschaftlich und zunehmend auch juristisch. Wir beraten Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen in allen medizinrechtlichen Fragen: von der Praxisgründung bis zur Arzthaftung, von der Berufspflicht bis zum Abrechnungsstreit.

Unsere Kernleistungen:

Wir verstehen uns nicht nur als rechtliche Vertreter für Ärztinnen und Ärzte – sondern als strukturierter Sparringspartner, der Ihre Position stärkt und Haftungsrisiken minimiert.

Wenn Patientinnen und Patienten zu kämpfen haben – setzen wir uns für Ihre Rechte ein

Im Ernstfall braucht es jemanden, der Sie versteht – und handelt 

Sie fühlen sich falsch behandelt, nicht richtig aufgeklärt oder allein gelassen? Wenn es im Rahmen einer medizinischen Behandlung zu gesundheitlichen Schäden kommt, sind Sie als Patientin oder Patient in einer schwierigen Lage: Medizinische Gutachten, unklare Abläufe, widersprüchliche Aussagen – oft ist unklar, was wirklich passiert ist.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – etwa auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Klärung eines Verdachts. Grundlage ist der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB. Hinzu kommen Dokumentationspflichten (§ 630f BGB) und die ärztliche Aufklärungspflicht (§ 630e BGB).

Was wir konkret tun:
Auch bei Streitigkeiten mit Krankenkassen, Pflegeversicherungen oder Krankenhausabrechnungen vertreten wir Ihre Interessen kompetent – und mit der nötigen Sensibilität.

Fachwissen trifft Empathie – Unsere Leistungen im Medizinrecht

In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind Sachverhalte so eng mit persönlichen Schicksalen verbunden wie im Medizinrecht.Wenn es um Schadenersatz im Medizinrecht geht, ist die Rechtslage oft sehr schwierig. Umso wichtiger ist es, dass rechtliche Schritte sachlich fundiert, aber auch menschlich verantwortungsvoll geführt werden.

Ob wir die Ärzteschaft in einem Kammerverfahren vertreten oder die Patientenschaft nach einer fehlgeschlagenen Operation: Unsere Arbeit orientiert sich an einem Prinzip – Verlässlichkeit durch Fachkenntnis.

Wir sprechen nicht nur „Juristendeutsch“, sondern übersetzen komplexe Vorgänge verständlich – und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten durch ein Verfahren, das oft nicht nur juristisch, sondern auch emotional belastend ist.

Häufige Fragen zum Medizinrecht (FAQ)

Ein medizinischer Gutachter wird häufig im Vorfeld eines Verfahrens beauftragt, um eine erste Einschätzung zu liefern – etwa durch die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder durch die Kanzlei. Ein gerichtlicher Sachverständiger wird im Prozess vom Gericht beauftragt und ist zur objektiven, neutralen Prüfung verpflichtet. Sein Gutachten kann entscheidend für das Urteil sein.

Je nach Komplexität und Beweislast kann ein Verfahren zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Viele Fälle lassen sich jedoch außergerichtlich schneller und kostengünstiger beilegen – vor allem, wenn Versicherungen zur Mitwirkung bereit sind.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers (§ 195, § 199 BGB). Bei schwer nachvollziehbaren Behandlungsabläufen oder verdeckten Fehlern kann diese Frist später zu laufen beginnen.

Fehlt eine Dokumentation (z. B. Einwilligungserklärung, Aufklärungsgespräch, Medikation), kehrt sich im Zivilprozess die Beweislast zulasten der Behandlerseite um (§ 630h BGB). Deshalb ist die lückenlose und zeitnahe Dokumentation ein zentrales Element rechtssicherer Behandlung.

Jetzt beraten lassen – diskret, spezialisiert und verständlich

Sie möchten ein medizinrechtliches Anliegen klären – sei es als Behandlerin oder Behandler, Klinik oder betroffene Patientin oder Patient? Vertrauen Sie auf eine spezialisierte Kanzlei, für Medizinrecht die das Gesundheitswesen nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch versteht.

Nehmen Sie Kontakt auf – wir hören zu, prüfen und handeln.

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