Wir kämpfen für Ihr Recht

Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen

Rechtsanwalt Maik Herfet
Fachanwalt für Strafrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Rechtsanwalt Maik Herfet

Maik Herfet ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt. Seine Tätigkeit umfasst neben zivilrechtlichen Fragestellungen aus dem Arbeits- und Familienrecht, insbesondere die klassische Strafverteidigung, wie auch das Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht sowie die präventive Compliance-Beratung.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Abschluss 2014) absolvierte Herr Herfet sein Referendariat am Landgericht Düsseldorf. Im Jahr 2017 wurde er von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vereidigt.

Seine anwaltliche Laufbahn begann er als Partner in der Kanzlei von Rechtsanwalt Henry Littwitz in Mönchengladbach.
Im Jahr 2020 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwältin Marijana Özpolat die Kanzlei Herfet & Özpolat Rechtsanwälte PartGmbB.

Aus der zunächst regional tätigen Kanzlei hat sich in den Folgejahren ein überregionales Kanzleiverbund entwickelt. Heute unterhält die Sozietät Standorte in Mönchengladbach, Hamburg, Bremen und Delmenhorst.
Trotz dieser kontinuierlichen Expansion ist die Kanzlei ihren Wurzeln treu geblieben: Persönliche Mandatsbetreuung, Erreichbarkeit und die individuelle juristische Begleitung jedes einzelnen Falles prägen bis heute das Selbstverständnis von Herfet & Özpolat Rechtsanwälte.

Im September 2022 wurde Herrn Herfet von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Strafrecht

Herr Herfet vertritt seine Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren, einschließlich Haft- und Revisionssachen. Seine Expertise umfasst insbesondere:

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht. Herr Herfet berät und verteidigt Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in komplexen Verfahren wegen Korruptions-, Insolvenz-, Steuer- und Bilanzdelikten.

Seine Mandanten profitieren von einer Kombination aus strategischem Weitblick, verfahrensrechtlicher Präzision und diskreter, zielorientierter Vertretung.

Familienrecht

Seit vielen Jahren ist Herr Herfet zudem im Familienrecht tätig. Seine Beratung umfasst die gesamte Bandbreite familienrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere:
Gerade das Wechselmodell für Väter stellt in der Praxis häufig eine besondere Herausforderung dar. Herr Herfet setzt sich mit Nachdruck dafür ein, faire und tragfähige Lösungen im Interesse der Kinder zu erreichen – rechtlich fundiert, menschlich sensibel und realistisch in der Umsetzung.

Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Herfet Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen Instanzen und bietet praxiserprobte Lösungen bei:
Auf Arbeitgeberseite berät er zu arbeitsrechtlicher Compliance, zur rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, zu Personalmaßnahmen und Betriebsratsfragen. Die Mandatsführung erfolgt stets lösungs- und risikoorientiert – mit dem Ziel, rechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Sexualstrafrecht

Herr RA Herfet ist seit vielen Jahren im Sexualstrafrecht tätig und vertritt Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere:
Sexualstrafrechtliche Verfahren stellen aufgrund der besonderen Beweis- und Belastungssituation hohe Anforderungen an die Verteidigung. Herr RA Herfet verbindet juristische Präzision mit einem verantwortungsbewussten und sachorientierten Vorgehen in einem besonders sensiblen Rechtsgebiet.

Compliance und Haftungsprävention

Ein besonderes Beratungsfeld bildet der Bereich Compliance und Haftungsrecht von Organen und Führungskräften.

Herr Herfet berät Unternehmen, Geschäftsführungen und Vorstände in Fragen der Organisations-, Aufsichts- und Kontrollpflichten, der Haftungsvermeidung sowie der Einrichtung und Optimierung interner Compliance-Strukturen.

Er führt auf Wunsch Inhouse-Schulungen, Workshops und Risikoanalysen durch und entwickelt gemeinsam mit den Unternehmen individuelle Konzepte zur Vermeidung straf- oder bußgeldrechtlicher Risiken.

Durch seine Erfahrung als Strafverteidiger verbindet er praxisnahe Prävention mit fundierter Kenntnis der strafrechtlichen Konsequenzen unternehmerischen Handelns.

Dozententätigkeit

Seit dem Frühjahr 2024 ist Herr Herfet Dozent für Recht an einem Berufskolleg in Mönchengladbach.
Er vermittelt dort praxisnah rechtliche Grundlagen, fördert den juristischen Nachwuchs und legt besonderen Wert auf die Verbindung von Theorie und Fallpraxis durch interaktive Lernmethoden.

Die Lehrtätigkeit ermöglicht zugleich einen fortlaufenden fachlichen Austausch mit Studierenden, Kolleginnen und Kollegen aus Justiz und Verwaltung. Dadurch bleibt das Wissen stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung – und schafft eine wertvolle Nähe zu aktuellen Entwicklungen innerhalb der Justiz und Rechtsanwendung.

Sie haben Fragen?

In Delmenhorst berät Sie die Anwaltskanzlei Herfet & Özpolat kompetent. Wir sind nur ein Gespräch entfernt, um uns für Ihre Belange starkzumachen.

Nach oben scrollen

Kontaktieren Sie uns!

Wir prüfen Ihren Anspruch!