Wir kämpfen für Ihr Recht
Ausländerrecht - Ihr Aufenthaltsstatus ist kein Zufall
Übermitteln Sie uns Ihre Dokumente zur detaillierten Analyse.
Unsere Fachkräfte bewerten Ihre individuelle Situation sowie potenzielle Ansprüche.
Sie erhalten eine umfangreiche Bewertung, die Ihnen vollständige Klarheit bietet.
Sie erhalten eine umfangreiche Bewertung, die Ihnen vollständige Klarheit bietet.
Rechtsberatung für Menschen, die bleiben wollen
Das Ausländerrecht betrifft nicht „die anderen“ – sondern Menschen mitten im Leben. Unsere Rechtsberatung im Ausländerrecht hilft Ihnen, sich gegen behördliche Entscheidungen durchzusetzten.
Sie wollen arbeiten, ein Studium beenden, ihre Familie nachholen oder einfach nur in Sicherheit leben. Was viele nicht wissen: In Deutschland hängt all das am Aufenthaltsstatus – und dieser ist oft unsicher, unklar oder bedroht.
Wir helfen Ihnen dabei, aus Chancen rechtliche Möglichkeiten zu machen:
Ob beim Visum, beim Aufenthaltstitel, bei der Duldung oder Einbürgerung.
Wir begleiten Sie juristisch sicher durch das Ausländerrecht.
Aufenthaltsrecht: Ihr Titel – Ihre Zukunft
Ein gültiger Aufenthaltstitel bedeutet Zugang zu Bildung, Arbeit, Sicherheit und Teilhabe.
- Anträge dauern Monate
- Fristen werden versäumt
- Die Behörde verlangt Nachweise, die schwer zu beschaffen sind
- Ein kleiner Fehler führt zur Ablehnung
Wir beantragen und sichern Aufenthaltstitel – auch in schwierigen Situationen.
Eine Frau aus Syrien lebt seit Jahren mit Duldung in Deutschland. Sie arbeitet, spricht fließend Deutsch – ihr Antrag auf Aufenthalt wird abgelehnt, weil die Behörde einen Formfehler findet.
Unsere Lösung Nachreichung der Unterlagen, Ergänzungsbegründung zur Integration, Antrag nach § 25b AufenthG – Ergebnis: Aufenthaltstitel erteilt.
- Verlängerung befristeter Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU
- Blaue Karte EU für Fachkräfte
- Aufenthalt bei Trennung, Jobverlust oder Härtefall
Einwanderung & Fachkräftezuwanderung – Rechtssicherheit für Arbeit & Ausbildung
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse dauert zu lange
- IT-Fachkräfte haben keinen formalen Abschluss, obwohl sie jahrelang berufserfahren sind
- Die Ausländerbehörde verzögert Verfahren, obwohl die Stellen dringend gebraucht werden
- Chancenkarte (neues Punktesystem für Jobsuchende)
- Aufenthalt zur Berufsausbildung, qualifizierten Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Visum und Aufenthalt für Pflegekräfte, IT-Spezialisten, Ingenieurinnen und Ingenieuren
- Verpflichtungserklärungen & Einladungsschreiben für Arbeitgeber
Visumsrecht – Wenn der erste Schritt der schwerste ist
- „fehlende Rückkehrbereitschaft“
- „Zweifel an der Finanzierung“
- „Unterlagen unvollständig“
- bei Ablehnung eines Schengen- oder nationalen Visums
- mit Remonstrationen, Klagen und neuen Anträgen
- bei Visum zum Spracherwerb, Studium, Arbeit, Praktikum
- beim Familienvisum, auch für schwierige Konstellationen
Familiennachzug – weil Familie kein Risiko ist
Wir begleiten Sie beim Familiennachzug nach Deutschland.
- A1-Sprachzertifikat fehlt
- Das Einkommen reicht angeblich nicht
- Die Botschaft gibt keine Termine
- Die Ausländerbehörde verlangt „unrealistische“ Unterlagen
Abschiebung, Ausweisung & Duldung – Wenn jeder Tag zählt
- Gibt es ein nationales Abschiebungsverbot?
- Kommt ein Härtefallantrag in Betracht?
- Ist eine Duldung möglich (z. B. Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung)?
- Kann ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden?
Einbürgerung & Staatsangehörigkeitsrecht – Wenn Zugehörigkeit offiziell wird
- Eine Einbürgerung in Deutschland ist oft schon nach 5 Jahren möglich, bei besonderer Integration bereits nach 3 Jahren.
- Die Mehrstaatigkeit wird mittlerweile fast durchgehend zugelassen.
- Verfahren können digital eingeleitet werden – auch wenn viele Behörden 2025 noch mit Rückständen kämpfen.
- Sprachtests
- fehlender Sicherung des Lebensunterhalts
- angeblich „nicht ausreichender Integration“
- unklarer Identität
- von der Antragstellung über den Sprachtest bis zur Einbürgerungsurkunde
- mit Widerspruch und Klage, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird
- bei der Feststellung deutscher Staatsangehörigkeit
Menschen, die wir begleiten
-
Einzelpersonen & Familien
Sie stehen vor einer Verlängerung, wollen Ihre Kinder nachholen oder suchen endlich Sicherheit? Wir helfen, wenn Behörden nicht antworten, Verfahren verzögert werden oder die Zeit drängt. -
Unternehmen
Sie möchten qualifizierte Mitarbeitende aus dem Ausland einstellen? Wir kümmern uns um Visum, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis – und übernehmen die Kommunikation mit Behörden.
-
Studierende sowie & Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Sie möchten in Deutschland forschen oder studieren, brauchen Unterstützung bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels oder stehen vor bürokratischen Hürden bei der Anerkennung Ihrer Qualifikationen? -
Geflüchtete & Schutzsuchende
Ob Asyl, Folgeantrag, Widerruf oder Kirchenasyl – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen, respektvoll und mit fachlicher Tiefe.
Ob Visum, Verlängerung, Wechsel des Studiengangs oder Einstieg in den Arbeitsmarkt – wir kennen die Probleme und bieten Lösungen.
FAQ – Was Mandantinnen und Mandanten oft wissen wollen
Wie lange dauert es, einen Aufenthaltstitel zu verlängern – und was kann ich tun, wenn die Behörde nicht antwortet?
In der Regel dauert es 4 bis 12 Wochen. Wenn Ihre Ausländerbehörde nach 3 Monaten nicht reagiert, können wir eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) einreichen – ein juristischer Hebel, der die Behörde zur Entscheidung zwingt.
Unser Tipp: Stellen Sie immer rechtzeitig einen Verlängerungsantrag (§ 81 AufenthG) – auch wenn Unterlagen noch fehlen. Dann bleibt Ihr Aufenthalt rechtlich gesichert.
Was tun, wenn mein Visum abgelehnt wurde?
Ablehnungen kommen oft wegen: „fehlende Rückkehrbereitschaft“ oder „Zweifel an den Angaben“.
Wir können:
- Remonstration bei der Botschaft einlegen
- Klage beim Verwaltungsgericht vorbereiten
- Einen neuen Antrag mit besserer Begründung stellen
Wichtig: Die Frist beträgt nur einen Monat. Schnelles Handeln zählt.
Wie funktioniert die Chancenkarte – lohnt sich das für mich?
Die Chancenkarte ist für Fachkräfte ohne konkreten Arbeitsvertrag, aber mit Potenzial.
Sie bekommen Punkte für z. B. Deutschkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Bezug zu Deutschland.
Beispiel:
Eine 27-jährige Elektronikerin aus Peru, Deutsch B1, 5 Jahre Berufserfahrung – 9 Punkte = Chancenkarte möglich.
Wir berechnen Ihre Punkte – und bereiten Ihren Antrag rechtssicher vor.
Was kostet eine Beratung oder Vertretung im Ausländerrecht?
Wir bieten:
- Erstberatung zum Festpreis
- Kalkulierbare Pauschalen bei Anträgen, Verfahren und Klagen
- Prüfung auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe
- Bei Unternehmen: Rahmenvereinbarungen & Ansprechpartner auf Abruf
Die Ausländerbehörde reagiert nicht – was kann ich tun?
Leider häufig. Wir empfehlen:
- Schriftlich nachfragen – mit Fristsetzung
- Wenn keine Reaktion: Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)
- Bei Gefahr im Verzug: Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Wir übernehmen alle Schritte – Sie müssen sich nicht allein durch die Bürokratie kämpfen.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor Fristen verstreichen
Dann sollten wir sprechen.
Wir vertreten Sie juristisch fundiert, menschlich verständlich und immer mit dem Ziel, Ihre Perspektive zu sichern.