Wir kämpfen für Ihr Recht

Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen

Ausländerrecht - Ihr Aufenthaltsstatus ist kein Zufall

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Unsere Fachkräfte bewerten Ihre individuelle Situation sowie potenzielle Ansprüche.

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Sie erhalten eine umfangreiche Bewertung, die Ihnen vollständige Klarheit bietet.

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Einschätzung hier: 04221 – 12 32 30

Rechtsberatung für Menschen, die bleiben wollen

Das Ausländerrecht betrifft nicht „die anderen“ – sondern Menschen mitten im Leben. Unsere Rechtsberatung im Ausländerrecht hilft Ihnen, sich gegen behördliche Entscheidungen durchzusetzten.

Sie wollen arbeiten, ein Studium beenden, ihre Familie nachholen oder einfach nur in Sicherheit leben. Was viele nicht wissen: In Deutschland hängt all das am Aufenthaltsstatus – und dieser ist oft unsicher, unklar oder bedroht.

Wir helfen Ihnen dabei, aus Chancen rechtliche Möglichkeiten zu machen:
Ob beim Visum, beim Aufenthaltstitel, bei der Duldung oder Einbürgerung.

Wir begleiten Sie juristisch sicher durch das Ausländerrecht.

Aufenthaltsrecht: Ihr Titel – Ihre Zukunft

Ein gültiger Aufenthaltstitel bedeutet Zugang zu Bildung, Arbeit, Sicherheit und Teilhabe.

Aber die Realität ist oft kompliziert
Was wir tun
Wir beantragen und sichern Aufenthaltstitel – auch in schwierigen Situationen.
Typische Fälle aus unserer Praxis
Eine Frau aus Syrien lebt seit Jahren mit Duldung in Deutschland. Sie arbeitet, spricht fließend Deutsch – ihr Antrag auf Aufenthalt wird abgelehnt, weil die Behörde einen Formfehler findet.

Unsere Lösung Nachreichung der Unterlagen, Ergänzungsbegründung zur Integration, Antrag nach § 25b AufenthG – Ergebnis: Aufenthaltstitel erteilt.
Wir kümmern uns um

Einwanderung & Fachkräftezuwanderung – Rechtssicherheit für Arbeit & Ausbildung

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Deutschland neue Wege für qualifizierte Zuwanderung geschaffen. Doch in der Praxis gibt es viele Stolpersteine:
Wir beschleunigen das Verfahren – für Bewerberinnen und Bewerber und Unternehmen.
Wir unterstützen bei:

Visumsrecht – Wenn der erste Schritt der schwerste ist

Ein Visum entscheidet über den Zugang zu Deutschland – und wird oft grundlos abgelehnt. Das größte Problem: Die Ablehnungsbescheide sind kurz, pauschal und schwer anfechtbar.
Häufige Gründe:
Wir helfen:

Familiennachzug – weil Familie kein Risiko ist

Der Familiennachzug ist eines der sensibelsten Themen im Ausländerrecht. Für viele ist es unerträglich, von Partnerin oder Partner Kindern oder Eltern getrennt zu leben – obwohl sie in Deutschland längst Fuß gefasst haben.
Wir begleiten Sie beim Familiennachzug nach Deutschland.
Probleme, mit denen Mandantinnen und Mandanten zu uns kommen:
Wir beantragen den Familiennachzug rechtssicher – und vertreten Sie bei Ablehnungen oder Fristversäumnissen. Auch bei Härtefällen wie Krankheit, Schwangerschaft oder Gewalt im Herkunftsland setzen wir uns ein – oft mit Erfolg.

Abschiebung, Ausweisung & Duldung – Wenn jeder Tag zählt

Ein Brief von der Ausländerbehörde, 7 Tage Frist zur Ausreise – das ist für viele Realität. Aber: Nicht jede Abschiebung ist zulässig. Nicht jede Ablehnung ist endgültig.
Wir prüfen:
Wir handeln schnell und strategisch.
Auch bei Ausweisungen nach Straftaten, Wiedereinreisesperren oder Problemen mit der Identität vertreten wir Ihre Rechte.

Einbürgerung & Staatsangehörigkeitsrecht – Wenn Zugehörigkeit offiziell wird

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2025 gelten erleichterte Einbürgerungsbedingungen, die sich inzwischen auch in der Praxis bemerkbar machen:
Viele Anträge scheitern an:
Wir begleiten Sie:

Menschen, die wir begleiten

Wir beraten keine Fälle – wir beraten Menschen.

Ob Visum, Verlängerung, Wechsel des Studiengangs oder Einstieg in den Arbeitsmarkt – wir kennen die Probleme und bieten Lösungen.

FAQ – Was Mandantinnen und Mandanten oft wissen wollen

In der Regel dauert es 4 bis 12 Wochen. Wenn Ihre Ausländerbehörde nach 3 Monaten nicht reagiert, können wir eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) einreichen – ein juristischer Hebel, der die Behörde zur Entscheidung zwingt.

Unser Tipp: Stellen Sie immer rechtzeitig einen Verlängerungsantrag (§ 81 AufenthG) – auch wenn Unterlagen noch fehlen. Dann bleibt Ihr Aufenthalt rechtlich gesichert.

Was tun, wenn mein Visum abgelehnt wurde?

Ablehnungen kommen oft wegen: „fehlende Rückkehrbereitschaft“ oder „Zweifel an den Angaben“.
 Wir können:

  • Remonstration bei der Botschaft einlegen
  • Klage beim Verwaltungsgericht vorbereiten
  • Einen neuen Antrag mit besserer Begründung stellen

Wichtig: Die Frist beträgt nur einen Monat. Schnelles Handeln zählt.

Die Chancenkarte ist für Fachkräfte ohne konkreten Arbeitsvertrag, aber mit Potenzial.
 Sie bekommen Punkte für z. B. Deutschkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Bezug zu Deutschland.

Beispiel:
 Eine 27-jährige Elektronikerin aus Peru, Deutsch B1, 5 Jahre Berufserfahrung – 9 Punkte = Chancenkarte möglich.

Wir berechnen Ihre Punkte – und bereiten Ihren Antrag rechtssicher vor.

Wir bieten:

  • Erstberatung zum Festpreis
  • Kalkulierbare Pauschalen bei Anträgen, Verfahren und Klagen
  • Prüfung auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe
  • Bei Unternehmen: Rahmenvereinbarungen & Ansprechpartner auf Abruf

Leider häufig. Wir empfehlen:

  1. Schriftlich nachfragen – mit Fristsetzung
  2. Wenn keine Reaktion: Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)
  3. Bei Gefahr im Verzug: Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Wir übernehmen alle Schritte – Sie müssen sich nicht allein durch die Bürokratie kämpfen.

Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor Fristen verstreichen

Ihr Aufenthalt ist in Gefahr? Ihr Antrag liegt auf Eis? Die Botschaft hat abgelehnt?

Dann sollten wir sprechen.
 Wir vertreten Sie juristisch fundiert, menschlich verständlich und immer mit dem Ziel, Ihre Perspektive zu sichern.

Einschätzung hier: 02166 – 26 55 30
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