Wir kämpfen für Ihr Recht
Medizinrecht: Rechtliche Klarheit im Gesundheitswesen
Übermitteln Sie uns Ihre Dokumente zur detaillierten Analyse.
Unsere Fachkräfte bewerten Ihre individuelle Situation sowie potenzielle Ansprüche.
Sie erhalten eine umfangreiche Bewertung, die Ihnen vollständige Klarheit bietet.
Sie erhalten eine umfangreiche Bewertung, die Ihnen vollständige Klarheit bietet.
Ihre Fachanwälte für Medizinrecht - fundierte Rechtsberatung
Das Medizinrecht regelt zentrale Schnittstellen im Gesundheitswesen – dort, wo medizinische Entscheidungen auf komplexe gesetzliche Rahmenbedingungen treffen. Als erfahrene Anwälte im Medizinrecht vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Fehler, Missverständnisse oder wirtschaftlicher Druck führen dabei schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen – sei es zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten, zwischen Kliniken und Krankenkassen oder im Rahmen berufsrechtlicher Verfahren.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Medizinrecht – mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Leistungserbringern sowie Patientinnen und Patienten. Unsere Rechtsberatung im Medizinrecht deckt alle relevanten Bereiche ab – von der Zulassung bis zur Arzthaftung. Wir beraten bei Arzthaftungsfragen, begleiten Zulassungsverfahren und klären rechtliche Konflikte bei Behandlungsfehlern oder Versorgungslücken – fachlich fundiert, diskret und durchsetzungsstark.
Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und medizinische Einrichtungen
Verantwortung tragen – aber nicht allein
Unsere Kernleistungen:
- Arzthaftungsrecht: Abwehr unberechtigter Vorwürfe bei vermeintlichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern (§§ 630a ff. BGB), sowie Koordination medizinischer Gegengutachten und Kommunikation mit Versicherungen.
- Zulassungs- und Kooperationsrecht: Begleitung von KV-Zulassungsverfahren, Gestaltung von Jobsharing- oder MVZ-Strukturen (§ 95 SGB V), Honorararztmodell.
- Ärztliches Berufsrecht: Beratung bei Verfahren wegen Schweigepflichtverstoß (§ 9 MBO-Ä), Aufklärungspflichten (§ 630e BGB), Werbung, Kammerverfahren.
- Krankenhausrecht: Unterstützung bei Prüfverfahren (z. B. Strukturprüfungen), Abrechnungsstreitigkeiten (§ 17b KHG), Compliance-Themen im Klinikalltag.
- Sozialversicherungsrecht: Vertretung in Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106 SGB V), Durchsetzung von Honoraransprüchen, Widerspruchs- und Klageverfahren.
Wir verstehen uns nicht nur als rechtliche Vertreter für Ärztinnen und Ärzte – sondern als strukturierter Sparringspartner, der Ihre Position stärkt und Haftungsrisiken minimiert.
Wenn Patientinnen und Patienten zu kämpfen haben – setzen wir uns für Ihre Rechte ein
Im Ernstfall braucht es jemanden, der Sie versteht – und handelt
Sie fühlen sich falsch behandelt, nicht richtig aufgeklärt oder allein gelassen? Wenn es im Rahmen einer medizinischen Behandlung zu gesundheitlichen Schäden kommt, sind Sie als Patientin oder Patient in einer schwierigen Lage: Medizinische Gutachten, unklare Abläufe, widersprüchliche Aussagen – oft ist unklar, was wirklich passiert ist.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – etwa auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Klärung eines Verdachts. Grundlage ist der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB. Hinzu kommen Dokumentationspflichten (§ 630f BGB) und die ärztliche Aufklärungspflicht (§ 630e BGB).
- Prüfung der Behandlungsunterlagen
- Einschaltung medizinischer Sachverständiger
- außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Klage
- Klärung von Einwilligungsfragen, Beweislage und Verjährungsfristen
Fachwissen trifft Empathie – Unsere Leistungen im Medizinrecht
In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind Sachverhalte so eng mit persönlichen Schicksalen verbunden wie im Medizinrecht.Wenn es um Schadenersatz im Medizinrecht geht, ist die Rechtslage oft sehr schwierig. Umso wichtiger ist es, dass rechtliche Schritte sachlich fundiert, aber auch menschlich verantwortungsvoll geführt werden.
Ob wir die Ärzteschaft in einem Kammerverfahren vertreten oder die Patientenschaft nach einer fehlgeschlagenen Operation: Unsere Arbeit orientiert sich an einem Prinzip – Verlässlichkeit durch Fachkenntnis.
Wir sprechen nicht nur „Juristendeutsch“, sondern übersetzen komplexe Vorgänge verständlich – und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten durch ein Verfahren, das oft nicht nur juristisch, sondern auch emotional belastend ist.
Häufige Fragen zum Medizinrecht (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem gerichtlichen Sachverständigen?
Ein medizinischer Gutachter wird häufig im Vorfeld eines Verfahrens beauftragt, um eine erste Einschätzung zu liefern – etwa durch die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder durch die Kanzlei. Ein gerichtlicher Sachverständiger wird im Prozess vom Gericht beauftragt und ist zur objektiven, neutralen Prüfung verpflichtet. Sein Gutachten kann entscheidend für das Urteil sein.
Wie lange dauert ein Arzthaftungsverfahren durchschnittlich?
Je nach Komplexität und Beweislast kann ein Verfahren zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Viele Fälle lassen sich jedoch außergerichtlich schneller und kostengünstiger beilegen – vor allem, wenn Versicherungen zur Mitwirkung bereit sind.
Welche Fristen gelten für Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers (§ 195, § 199 BGB). Bei schwer nachvollziehbaren Behandlungsabläufen oder verdeckten Fehlern kann diese Frist später zu laufen beginnen.
Welche Risiken bestehen für Ärztinnen und Ärzte bei Dokumentationslücken?
Fehlt eine Dokumentation (z. B. Einwilligungserklärung, Aufklärungsgespräch, Medikation), kehrt sich im Zivilprozess die Beweislast zulasten der Behandlerseite um (§ 630h BGB). Deshalb ist die lückenlose und zeitnahe Dokumentation ein zentrales Element rechtssicherer Behandlung.
Jetzt beraten lassen – diskret, spezialisiert und verständlich
Sie möchten ein medizinrechtliches Anliegen klären – sei es als Behandlerin oder Behandler, Klinik oder betroffene Patientin oder Patient? Vertrauen Sie auf eine spezialisierte Kanzlei, für Medizinrecht die das Gesundheitswesen nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch versteht.
Nehmen Sie Kontakt auf – wir hören zu, prüfen und handeln.