Wir kämpfen für Ihr Recht

Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach und Bremen

Mietrecht - Herfet & Özpolat unterstützt
bei der Vermittlung zwischen den Parteien

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Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen zur inhaltlichen Begutachtung.

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Unsere Experten bewerten Ihre Situation und den Anspruch.

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Sie erhalten eine umfassende Einschätzung, die Sie bestens informiert.

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Einschätzung hier: 02166 – 26 55 30

Mietrecht – wir unterstützen Sie bei Ihren Herausforderungen

Sind Sie mit einer unerwartet hohen Nebenkostenabrechnung konfrontiert oder gibt es Uneinigkeiten bezüglich Schönheitsreparaturen mit Ihrem Vermieter? Für diese und ähnliche Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwältin Özpolat zur Seite. Mit umfangreicher Erfahrung im Mietrecht, sowohl in der gerichtlichen als auch in der außergerichtlichen Vertretung, hat sie bereits eine Vielzahl von Fällen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.   Unser Ziel ist es, bei der Wahrung Ihrer Rechte eine konstruktive Kommunikationsbasis mit Ihrem Vermieter zu fördern, um Konflikte ganzheitlich zu lösen. Rechtsanwältin Marijana Özpolat unterstützt Sie ebenfalls, falls Kautionen unrechtmäßig einbehalten werden oder Sie mit Mieterhöhungen konfrontiert sind.
Auf der Seite der Vermieter bietet unsere Kanzlei Unterstützung bei Problemen mit Mietern, die sich aus Mängeln an der Mietsache oder ausstehenden Mietzahlungen ergeben. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Özpolat in der Beratung von Existenzgründern, insbesondere bei der Beantragung von Gründungszuschüssen und dem Vorgehen gegen ablehnende Bescheide. Nicht selten verhindern bürokratische Hürden die Verwirklichung unternehmerischer Selbstständigkeit. Wir ermutigen Sie, diesen Herausforderungen zu begegnen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wohnungseigentumsrecht für Mieter

Sind Sie mit einer unerwartet hohen Nebenkostenabrechnung konfrontiert oder gibt es Uneinigkeiten bezüglich Schönheitsreparaturen mit Ihrem Vermieter? Für diese und ähnliche Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwältin Özpolat zur Seite. Mit umfangreicher Erfahrung im Mietrecht, sowohl in der gerichtlichen als auch in der außergerichtlichen Vertretung, hat sie bereits eine Vielzahl von Fällen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Unser Ziel ist es, bei der Wahrung Ihrer Rechte eine konstruktive Kommunikationsbasis mit Ihrem Vermieter zu fördern, um Konflikte ganzheitlich zu lösen.
Rechtsanwältin Marijana Özpolat unterstützt Sie ebenfalls, falls Kautionen unrechtmäßig einbehalten werden oder Sie mit Mieterhöhungen konfrontiert sind. Auf der Seite der Vermieter bietet unsere Kanzlei Unterstützung bei Problemen mit Mietern, die sich aus Mängeln an der Mietsache oder ausstehenden Mietzahlungen ergeben.

Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Özpolat in der Beratung von Existenzgründern, insbesondere bei der Beantragung von Gründungszuschüssen und dem Vorgehen gegen ablehnende Bescheide. Nicht selten verhindern bürokratische Hürden die Verwirklichung unternehmerischer Selbstständigkeit. Wir ermutigen Sie, diesen Herausforderungen zu begegnen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wohnungseigentumsrecht für Vermieter

Falls Sie Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen sind und mit Entscheidungen der Eigentümerversammlung Unzufriedenheit herrscht, ist es ratsam, zeitnah zu handeln. Frau Rechtsanwältin Özpolat steht Ihnen zur Seite, um Beschlüsse anzufechten, wobei beachtet werden muss, dass dies innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Beschlussfassung erfolgen muss.
Für die Vorbereitung auf bevorstehende Eigentümerversammlungen und zur Abstimmung Ihrer Strategie bieten wir ebenfalls unsere Beratung an, um Sie effektiv bei der Erreichung Ihrer Ziele zu unterstützen.

Wir engagieren uns für Ihr Anliegen

Die Welt von Mietern und Vermietern ist durch ein komplexes Netz aus Rechten und Pflichten geprägt, das sowohl auf lokaler Ebene in Mönchengladbach als auch bundesweit rechtliche Gültigkeit besitzt. Trotz dieser klaren Regelungen kommt es gelegentlich zu Situationen, in denen Pflichten vernachlässigt oder Rechte übergangen werden, was zu zermürbenden Streitigkeiten führen kann.
In solchen Momenten tritt Herfet & Özpolat auf den Plan, um als Ihre Rechtsvertretung im Bereich Mietrecht aufzutreten – gewappnet mit Sachverstand, Zielstrebigkeit und einer Prise Erfahrung, die den Unterschied macht. Unser Ziel ist eine ausgewogene Lösung, die beiden Parteien gerecht wird – ein Vorhaben, das wir in jeder unserer Handlungen leidenschaftlich verfolgen.

Was beinhaltet das Mietrecht eigentlich?

Das Mietrecht umfasst weit mehr als nur die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Es schließt ebenso Mietverträge, Pachtverhältnisse, das Maklerrecht und die Regelungen zu Betriebskosten mit ein. Zudem fallen das Gewerbemietrecht und der Mieterschutz unter diesen weitgefassten Begriff. Von der Kündigung bis hin zum Vermieterpfandrecht reicht die Palette an Fachtermini, die für Laien nicht immer sofort verständlich sind. Dies unterstreicht die Komplexität des Themas, das naturgemäß auch umfangreichere Regelwerke mit sich bringt. Die daraus resultierenden Missverständnisse sind nachvollziehbar. Deshalb stehen wir, Herfet & Özpolat, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen des Mietrechts in Mönchengladbach und in ganz Deutschland geht.

Der Mietvertrag

Steht alles auf rechtlich festem Boden?

Egal, ob Sie Vermieter oder Mieter sind, es gibt bestimmte Pflichten zu erfüllen und Rechte zu respektieren, die beiderseitig anerkannt sein müssen. Verstöße gegen diese Vereinbarungen können ernsthafte Folgen haben, wie zum Beispiel die Forderung nach einer Räumung. Häufig wird ein standardisierter Vertrag genutzt, der auf die spezifischen Bedürfnisse der beteiligten Parteien zugeschnitten ist. Darin festgehalten werden unter anderem die Mietzahlungsfristen, die Kautionssumme und weitere relevante Details. Ebenfalls geregelt wird die Instandhaltungspflicht, was die gründliche Prüfung des Vertrags vor der Unterzeichnung unabdingbar macht. Bei Unstimmigkeiten stehen wir, Herfet & Özpolat, bereit, Ihren Mietvertrag zu überprüfen. Wir identifizieren mögliche Fehlerquellen und klären auf, ob und inwiefern der Vertrag dadurch beeinträchtigt sein könnte – oder welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Mietpreiserhöhung - unter welchen Bedingungen ist sie gerechtfertigt?
Herfet & Özpolat prüft Ihren Fall

Nicht nur die Überprüfung von Mietverträgen zählt zu unserem Leistungsspektrum, sondern auch die Bewertung bevorstehender Mietpreiserhöhungen. Angesichts der Tatsache, dass Mieten in den vergangenen zehn Jahren in vielen Gegenden um 40 Prozent oder mehr angezogen haben, müssen Bewohner deutlich tiefer in die Tasche greifen. Genau aus diesem Grund wurde die Mietpreisbremse eingeführt, die seit Mitte 2015 gilt. Sie zielt darauf ab, durch eine Begrenzung der Mietpreissteigerung die Kosten für Mieter handhabbarer zu machen. In einigen Gebieten wird sie bereits effektiv angewandt, mit Ausnahmen wie etwa bei Neubauten.
Besonders in nachgefragten Regionen mit hoher Nachfrage und knappem Wohnungsangebot soll dadurch sichergestellt werden, dass Wohnraum für alle Einkommensgruppen erschwinglich bleibt. Steht bei Ihnen eine Mietpreiserhöhung ins Haus und Sie möchten deren Legitimität überprüfen lassen? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Herfet & Özpolat bietet umfassende Beratung und prüft Ihren Fall detailliert.

Mehr zur Instandhaltungspflicht im Mietrecht

Als Mieter ist man zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet, die vor allem Schönheitsreparaturen umfassen. Dazu zählen Malerarbeiten, kleinere Reparaturen und das Ausbessern von Gebrauchsspuren, welche die allgemeinen Pflichten des Mieters im Bereich Instandhaltung darstellen. Vermieter können diese Arbeiten in bestimmten Intervallen, wie etwa alle fünf Jahre, einfordern. Es ist daher wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und offene Fragen mit dem Vermieter zu klären. Zudem kann im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten sein, die dem Mieter auferlegt, für kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag, beispielsweise bis zu 100 Euro, selbst aufzukommen. Das betrifft unter anderem Arbeiten an Heizungsrohren und Lichtschaltern sowie die Instandsetzung beschädigter Einrichtungsgegenstände wie Markisen. Sollte im Vertrag kein Höchstbetrag für solche Kleinreparaturen definiert sein, könnte diese Klausel als ungültig erachtet werden. Auch diese Thematik beleuchten wir, Herfet & Özpolat, für Sie im Detail.

Sachmängel und die Möglichkeit einer Mietminderung

Es obliegt dem Vermieter, die Mietobjekte im vereinbarten Zustand zu erhalten. Sollten unerwartete Mängel wie Schimmelbefall auftreten oder Heizungssysteme nicht funktionieren, steht dem Mieter das Recht auf Mietminderung zu. Die Höhe der Minderung wird üblicherweise prozentual festgelegt und kann auch bei externen Beeinträchtigungen des Wohnfriedens, wie etwa durch Fluglärm oder Baustellen, sinnvoll sein.
Solche Beeinträchtigungen fallen zwar nicht direkt in die Verantwortung des Vermieters, können jedoch zur Mietminderung berechtigen. Bei Herfet & Özpolat erfahren Sie, wie Sie eine Reduzierung der Miete durchsetzen und den Vermieter zur Behebung der Mängel bewegen können. Unser Team im Bereich Mietrecht berät Sie bereits beim ersten Gespräch über Ihre Möglichkeiten und was Sie erwarten können.

Fristlose Kündigungen - unter welchen Umständen sind sie möglich?

Vermieter können das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn beispielsweise Mietzahlungen ausbleiben und wiederholte Aufforderungen zur Zahlung unbeantwortet bleiben. Auf der anderen Seite haben Mieter das Recht, sich von ihrem Mietvertrag fristlos zu lösen, falls der Vermieter signifikante Mängel innerhalb einer gesetzten Frist nicht behobt und diese Mängel eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen. Die Möglichkeiten einer fristlosen Kündigung sind vielfältig – wann genau sie greifen und wie eine solche Kündigung angemessen formuliert wird, erläutern wir, Herfet & Özpolat, Ihnen gerne.
Wir überprüfen Ihre Situation sorgfältig und unterstützen Sie dabei, Ihr Mietverhältnis korrekt zu beenden. Fehler in diesem Prozess, wie etwa das Versäumnis, Mängel rechtzeitig anzuzeigen, können Sie sonst zur Übernahme von Reparaturkosten verpflichten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um solche Risiken zu vermeiden.

Mietrecht - besondere Privilegien für Mieter

In Deutschland wird das Recht auf Wohnen großgeschrieben, was Mieter in ein schützendes Netz rechtlicher Bestimmungen einbettet. Eine Vertragsauflösung, speziell eine ohne Einhaltung von Fristen, ist an strenge Auflagen gebunden. Unsere Expertise erstreckt sich über die gesamte Bundesrepublik, wobei wir uns kontinuierlich mit den neuesten Entwicklungen und Urteilen im Mietrecht auseinandersetzen – zum Vorteil unserer Mandanten. Vertrauen Sie auf unsere umfangreiche Erfahrung und fachliche Kompetenz. Mit Herfet & Özpolat an Ihrer Seite bewegen Sie sich stets auf sicherem Terrain.
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