Wir kämpfen für Ihr Recht
Ihre Anwälte in Hamburg, Delmenhorst, Mönchengladbach, Bremen und Berlin
Ihre Anwaltskanzlei in Berlin – Anwaltskanzlei Herfet & Özpolat
In Berlin berät und vertritt Herfet & Özpolat Sie im Sozialrecht. Unser Büro liegt am Kurfürstendamm 195. Wir helfen Ihnen, wenn Pflegekasse, Krankenkasse, Rentenversicherung, Jobcenter oder Versorgungsamt Ihnen Leistungen verweigern oder kürzen.
Sozialrecht in Berlin
Leistungen durchsetzen, die Ihnen zustehen
Ob Pflegegrad, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung, Krankengeld oder Bürgergeld: Wir prüfen Ihren Bescheid, erklären Ihnen verständlich, was darin steht, und legen Widerspruch ein. Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, klagen wir für Sie vor dem Sozialgericht.
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich über unsere Leistungen in Berlin informieren.
Schwerbehinderung in Berlin
Grad der Behinderung und Merkzeichen
Ob ein Grad der Behinderung von 50 erreicht oder ein Merkzeichen wie G oder aG zuerkannt wird, entscheidet über Nachteilsausgleiche im Alltag und im Beruf. Wir prüfen, ob alle Gesundheitsstörungen berücksichtigt und richtig bewertet wurden, und gehen gegen zu niedrige Feststellungen vor.
Kosten und Fristen
Klarheit von Anfang an
Unsere Juristen in Berlin sagen Ihnen vorab, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und ob eine Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Vor dem Sozialgericht fallen für Versicherte und Leistungsempfänger keine Gerichtskosten an. Und wir behalten die Fristen im Blick: Für Widerspruch und Klage gilt in der Regel jeweils ein Monat.
Verlässliche Anwälte in Berlin – Wir sind für Sie da
Wir sind Ihre Anwälte, die Sie nicht allein lassen. Wir bieten Ihnen individuell abgestimmte juristische Strategien und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Wir sind nur einen Anruf entfernt, um Ihre Rechtsfragen gewissenhaft und zielorientiert zu klären.
Pflegegrad abgelehnt? Ihre Anwälte in Berlin
Stuft die Pflegekasse Sie oder Ihre Angehörigen zu niedrig ein, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch. Wir fordern das Pflegegutachten an, prüfen die einzelnen Bereiche der Begutachtung und begründen den Widerspruch. Gelingt keine Einigung, klagen wir vor dem Sozialgericht.
Fundament unserer Anwaltskanzlei: Hingabe, Wissen, Engagement
Tiefe Rechtsexpertise, umfangreiches Wissen und eine passionierte Arbeitsweise prägen unser Handeln in Berlin. Wir stehen Ihnen bei, um Ihre Chancen realistisch zu bewerten und Sie mit Vehemenz zu vertreten.
Sie haben Fragen?
In Berlin berät Sie die Anwaltskanzlei Herfet & Özpolat kompetent Wir sind nur ein Gespräch entfernt, um uns für Ihre Belange starkzumachen.